Digitalisierung

DAV steuert Einführung des E-Rezepts

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Berlin -

Die Einführung des E-Rezepts nimmt Formen an: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als federführender Gesellschafter die Aufgabe übernehmen, das elektronische Rezept für GKV-Patienten zu planen und umzusetzen. Diesen Beschluss hat die Gesellschafterversammlung der Gematik (Gesellschaft für Telematik im Gesundheitswesen) auf Basis eines Regierungsentwurfes für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gefasst.

Laut GSAV hat die Gematik bis zum 30. Juni 2020 Zeit, „die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können.“ Das E-Rezept ist eine Pflichtanwendung der elektronischen Gesundheitskarte, die jedoch bislang ohne Zeitplan versehen war. Der DAV wird nun als „primus inter pares“ alle weiteren Gematik-Gesellschafter – insbesondere Krankenhäuser und Zahnärzte – in die Kommentierungs- und Beschlussprozesse einbinden.

Die Apothekerschaft begrüßt eine zügige Einführung des elektronischen Rezeptes, heißt es in einer Mitteilung der ABDA. Bedingungen dafür seien jedoch, dass der Patient „Herr seiner Daten“ bleibe, weiterhin eine freie Apothekenwahl bestehe und die technische Umsetzung des elektronischen Rezeptes über die Telematikinfrastruktur erfolge. In ihrer Stellungnahme zum GSAV hatte die ABDA noch mehr Zeit für Einführung des E-Rezeptes verlangt: Sie forderte einen Aufschub von mindestens sieben Monaten.

Im GSAV hat Spahn allerdings eine kürzere Frist für die Einführung des E-Rezepts gesetzt: Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KVB) vereinbaren mit dem GKV-Spitzenverband bis spätestens sieben Monate nach Inkrafttreten des GSAV die notwendigen Regelungen für die Verwendung von Verschreibungen in elektronischer Form, heißt es im Gesetzentwurf. Damit könnte das E-Rezept bereits Anfang 2020 starten. Die Landesapothekerkammer rollt in Baden-Württemberg ihr E-Rezept-Modell-Projekt „Gerda“ in diesem Sommer aus. Beteiligt daran ist auch die NGDA der ABDA.

„Wir begrüßen grundsätzlich das Ziel der zügigen Einführung von Regelungen zur Verwendung von Verschreibungen in elektronischer Form“, schrieb die ABDA bereits in ihrer GSAV-Stellungnahme zur Anhörung des Gesetzes im Gesundheitsausschuss. Man sehe allerdings die Notwendigkeit, dass zunächst alle beteiligten „Leistungserbringerorganisationen“ gemeinsam die Eckpunkte hierfür schaffen. „Die einzelnen Verfahrensabschnitte der Verwendung von Verschreibungen in elektronischer Form, das heißt das Erstellen des elektronischen Verordnungsdatensatzes, dessen Übermittlung durch den Arzt an die Apotheke sowie die Übermittlung der Abrechnungsdaten durch die Apotheke an die Krankenkasse, sind derart eng mit einander verknüpft, dass eine Festlegung von Regelungen im Wege vollkommen voneinander getrennter Verhandlungen nicht zielführend ist“, so die ABDA.

Auch der GKV-Spitzenverband sieht das von Spahn eingeschlagene Tempo beim E-Rezept kritisch: Das E-Rezept bedeute einen wichtigen Schritt in Richtung einer digitalisierten gesundheitlichen Versorgung, so der GKV-Spitzenverband: „Die Umsetzungsfrist von sieben Monaten ist jedoch kritisch zu sehen, da die Datenaustauschverfahren zwischen Ärzten und Krankenkassen, mit Apotheken und Apothekenrechenzentren betroffen sind.“ Daneben bestünden auch wechselseitige Abhängigkeiten zu den Festlegungen der Gematik.

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