Seit Februar zahlen die Apotheken einen erhöhten Kassenabschlag, und auch die Pharmahersteller waren mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) kräftig zur Kasse gebeten worden. Bis Jahresende muss Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Bewertung seines Spargesetzes vorlegen. Deutliche Worte kommen vom Deutschen Apothekerverband (DAV).
„Mit der Erhöhung des Apothekenabschlags seit 1. Februar wird jede Apotheke mit 600 Euro pro Monat zusätzlich belastet, das macht allein in den elf Monaten des Jahres 2023 rund 115 Millionen Euro Belastung aus. Das ist Geld, das nicht mehr in die Sicherung der Versorgung oder in die Nachwuchsgewinnung investiert werden kann“, so der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. Sein Fazit: „Die Politik treibt die Apotheken in eine Krisensituation, die den Betrieben jede Luft zum Atmen nimmt. Die Apothekerinnen und Apotheker fordern deshalb die Politik und Krankenkassen nachdrücklich auf, die Apotheken nicht kaputtzusparen und das seit mehr als zehn Jahren geltende Fixhonorar endlich zu erhöhen.“
Ob DAV beziehungsweise Abda – so wie etwa der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) – eine Stellungnahme ans Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt haben, wollte ein Sprecher nicht verraten. Die Erhöhrung des Kassenabschlags findet sich in § 130 Sozialgesetzbuch (SGB V). Mit dem GKV-FinStG hatte sich das BMG aber nur verpflichtet, die Auswirkungen der Maßnahmen zu evaluieren, die die Hersteller betreffen.
Dabei geht es insbesondere um die „Sicherheit der Versorgung mit innovativen und wirtschaftlichen Arzneimitteln insbesondere auch für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen“ sowie „Produktionsstandorte in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union“. Hierzu muss das BMG dem Bundestag bis Jahresende eine Bewertung vorlegen, daher wurden die Pharmaverbände um ihre Einschätzung angefragt.
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