DAV fordert Ende der Entlassrezept-Retax Nadine Tröbitscher, 18.07.2023 14:48 Uhr
Entlassrezepte sorgen in den Apotheken immer wieder für Ärger. Vor allem Formfehler, wie der fehlende Balken, sorgen für Retaxationen. Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann fordert daher den GKV-Spitzenverband auf, „keine Beanstandungen mehr bei fehlerhaften ausgestellten Rezepten gegenüber den Apotheken auszusprechen.“
Das Entlassrezept soll die Versorgung der aus dem Krankenhaus entlassenen Patient:innen sichern. Für die Apotheken wird das Muster-16-Rezept zum Roulette-Spiel. Denn es lauern verschiedene Retaxfallen, die zum Teil nicht heilbar sind. Und mitunter sind Entlassrezepte als solche schwer zu erkennen. Fehlt beispielsweise der Aufdruck „Entlassmanagement“ – wie es unter anderem bei BtM-Verordnungen auf den gelben Formularen der Fall sein kann –, ist ein Entlassrezept am Status „4“ und der mit „75“ beginnenden Betriebsstättennummer (BSNR) zu erkennen. Wer auf Nummer sicher gehen will, behandelt das Entlassrezept als Privatrezept, und zwar „weil die Krankenkassen die Kostenübernahme und Honorarzahlung aufgrund von bestimmten Formfehlern bei der Ausstellung der Verordnungen verweigern“, so Hubmann.
„Doch das korrekte Ausstellen der Entlassrezepte wird immer komplizierter, so dass die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern regelmäßig daran scheitern. Die Apotheken wiederum erreichen die Verantwortlichen nicht für telefonische Rücksprachen und dürfen eigenständig kaum etwas korrigieren. Dieser unhaltbare Zustand muss sich dringend ändern!“.
Daher lautet der Appell: „Wir fordern den GKV-Spitzenverband auf, keine Beanstandungen mehr bei fehlerhaften ausgestellten Rezepten gegenüber den Apotheken auszusprechen“, so Hubmann. Und auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft nimmt der DAV-Vorsitzende in die Pflicht. Diese solle dafür zu sorgen, dass die von ihnen selbst mit den Krankenkassen und Kassenärzten verhandelten Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten auch tatsächlich in den Kliniken umgesetzt werden. „Im Moment müssen wir den Apotheken empfehlen, die Entlassrezepte bei unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte mit ihren Patientinnen und Patienten abzurechnen.“