Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich über die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten für die technische Ausstattung der 19.000 Apotheken im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) verständigt. Beide Seiten begrüßen die Einigung als ersten Schritt für die Einführung der Fachanwendung zum elektronischen Medikationsplan.
„Die Vereinbarung gibt den Apotheken die nötige Klarheit und finanzielle Sicherheit, die TI-Ausstattung reibungslos umzusetzen, sobald die Industrie die entsprechenden Produkte auf den Markt gebracht hat“, sagt dazu DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich. „Mit dieser Finanzierungsvereinbarung haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass nun auch die Apotheken an das sichere Gesundheitsnetz angeschlossen werden und damit ins Zeitalter von digitalem Medikationsplan und später elektronischem Rezept starten können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Wie APOTHEKE ADHOC bereits berichtete, erhalten Apotheken für die Erstausstattung mit Konnektoren und Kartenlesegeräten sowie der Installationspauschale einen Betrag von gut 2600 Euro. Hinzu kommen noch Betriebskostenpauschalen. Apotheken, die an einem Feldversucht für den elektronischen Medikationsplan teilnehmen, erhalten extra 14.000 Euro.
Im Detail sieht die Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV wie folgt aus: Für die Herstellung und den Betrieb der TI werden von den Kassen folgende Kostenpauschalen an die Apotheken gezahlt: Für die Erstausstattung mit einem eHealth-Konnektor inklusive zugehöriger gSMC-K Smartcard und zwei stationären eHealth-Kartenterminals (KT) zahlen die Kassen 1362 Euro. Als Aufwandspauschale für die Einrichtung der neuen Technik zahlen die Kassen zusätzlich 1280 Euro. Davon entfallen 896 Euro auf die Installation und Schulung in den Apotheken und eine Pauschale in Höhe von 384 Euro für installationsbedingte Ausfallzeiten und sonstige Aufwände.
Zusätzlich gibt es einmalige Betriebskostenpauschalen: für die SMC-B Smartcard 378,15 Euro und für die HBA-Smartcard 449 Euro. Zudem können quartalsweise Betriebskostenpauschalen für Betrieb und Wartung der Kartenterminal in Höhe von 210 Euro abgerechnet werden.
Jede Apotheke erhält als Grundausstattung einen TI-Konnektor – aktuell gibt es vier Anbieter – und zwei eHealth-Kartenterminals. Größere Apotheken ab 20.000 Rx-Packungen zulasten der GKV erhalten zusätzliche Geräte: Bis zu 40.000 Rx-Packungen werden zwei zusätzliche eHealth-Terminals mit jeweils 450 Euro finanziert. Für Apotheken ab 40.000 Rx-Packungen bis zu 80.000 Rx-Packungen zahlen die Kassen weitere zwei eHealth-Terminals mit jeweils 450 Euro. Apotheken mit mehr als 80.000 Rx-Packungen müssen ihren Umsatz mit „geeigneten Unterlagen“ nachweisen. „Mehr als zehn Kartenlesegeräte pro Apothekenbetriebsstätte werden jedoch nicht finanziert“, heißt es in der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.
Bis zu 15 Apotheken sollen an einem Feldversuch elektronisches Medikationsmanagement/AMTS teilnehmen. „Im Zusammenhang mit der Wirkbetriebszulassung der Konnektoren mit dem Modul für die Fachanwendung elektronischer Medikationsplan/AMTS nach den Vorgaben der Gematik werden Feldtests durchgeführt“, heißt es in der Vereinbarung: „Ab Beginn des Feldtests rechnen die teilnehmenden Apotheken die Pauschalen der Anlage 2 ab.“ Für den besonderen Aufwand, der durch die Teilnahme an einem Feldtest entsteht, erhalten die teilnehmenden Apothekeninhaber bezogen auf die teilnehmenden Apothekenbetriebsstätten eine zusätzliche Förderung.
Der besondere Aufwand besteht aus den Kosten für die Durchführung des Feldtestes „inklusive der Beibringung aller dafür benötigten zusätzlichen Komponenten (insbesondere Konnektorupdate), einschließlich Installation und Anpassung der Apothekensoftware“, aus der Schulung und Einweisung in die neuen Komponenten und die Fachanwendung sowie den Feldtestablauf und aus der vorgeschriebene Teilnahme an Befragungen sowie der Übermittlung von Informationen und der verpflichtenden Teilnahme an der wissenschaftlichen Evaluation im Rahmen der Feldtests.
Laut Anlage 3 der Vereinbarung werden dafür insgesamt 13.927 Euro von den Kassen gezahlt: „Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Anzahl der Teilnehmer je Feldtest 15 Apothekenbetriebsstätten beträgt. Sie wirken in der Gematik darauf hin, dass diese Zahl in einem entsprechenden Beschluss so festgelegt wird.“ Abgerechnet und ausgezahlt werden die verschiedenen Beträge über den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Die Kassen behalten sich eine stichprobenartige Prüfung der Abrechnungen vor. Falsche Abrechnungen können zurückgefordert werden.
In Anlage 1 der Vereinbarung werden die erforderlichen Komponenten für die Anbindung der Apotheken an die TI definiert: Die Online-Anbindung an die zentrale Telematikinfrastruktur erfolgt mittels VPN-Zugangsdienst: Der Zugang zur TI erfolgt über einen eHealth-Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Apotheke sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Er enthält auch das notwendige Modul für das Versichertenstammdatenmanagement.
Die SMB-C-Smartcard benötigen Apothekenbetriebsstätten zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Die HBA-Smartcard ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, wohl aber für bestimmte kommende Anwendungen der TI wie den elektronischen Medikationsplan. Der HBA (Heilberufeausweis) wird von der jeweils zuständigen Landesapothekerkammer ausgegeben und kann dort beantragt werden.
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