Ein Problem für die Apotheker in den diesjährigen Verhandlungen zum Kassenabschlag ist die Erhöhung des Fixhonorars: Weil das bereits angepasst wurde, wollen die Kassen die Kostenentwicklung der Apotheken nicht noch einmal berücksichtigen. Damit es nicht nochmal zu einer solchen Situation kommt, spricht sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, für eine Entmachtung des Abschlags aus: „Wir sollten die Lohnkosten, die allgemeinen Kosten und Sachkosten mit dem Fixonorar berechnen“, so Becker mit Hinblick auf seine neue Amtszeit.
Prinzipiell müssen die Verhandlungspartner den Abschlag jedes Jahr neu verhandeln. Basis sind laut Gesetz „Art und Umfang der Leistungen“ sowie „die Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“. Weil diese Faktoren in diesem Jahr bereits bei der Erhöhung des Fixums eingerechnet wurden, hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) klargestellt, dass die Apotheker damit nicht den Abschlag verhandeln dürfen.
Sollten Kosten und Packungszahlen in Zukunft ausschließlich über das Fixhonorar abgegolten werden, könnten den Vertretern des DAV allerdings die Argumente in den Abschlagsverhandlungen genommen werden. Dafür hat Becker allerdings eine Lösung parat: „Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Aufwendungen für Rabattverträge in den Abschlag eingerechnet werden.“ Ziel sei es, dass das Fixhonorar stetig wachse, während der Abschlag in kleinen Schritten abfalle.
Auch die Kassen dürften Interesse daran haben, die Kostenentwicklungen künftig nur noch im Fixhonorar zu berücksichtigen. Schließlich könnte man über das Fixum auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) stärker an den Mehraufwänden der Apotheken beteiligen. „Die Allgemeinkosten der Apotheken fallen auch für die PKV an“, erklärt Becker.
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