Skonti-Urteil

DAV: BGH ebnet Weg für Honorarerhöhung Nadine Tröbitscher, 12.04.2024 13:01 Uhr

„Der pharmazeutische Großhandel ist kein Reparaturbetrieb für die unzureichende Vergütung der Apotheken“, so der DAV-Vorsitzende. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Skonti-Verbot liegt jetzt vor. Für den Deutschen Apothekerverband (DAV) ist klar: „Politik muss jetzt handeln.“

Skonto auf rezeptpflichtige Medikamente sind unzulässig, sofern dadurch der Fixzuschlag des Großhandels reduziert wird. Das Argument, die Apotheken seien auf die Skonti angewiesen, um eine flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung sicherzustellen, lässt der BGH nicht gelten: „Die angemessene Vergütung der Apotheken wird nicht durch die Gewährung verbotener Rabatte auf die Großhandelspreise, sondern durch die in § 3 AMPreisV vorgesehenen Apothekenzuschläge gesichert, die – sollten sie hierfür nicht ausreichen – bei Bedarf vom Verordnungsgeber angehoben werden können.“

„Der pharmazeutische Großhandel ist kein Reparaturbetrieb für die unzureichende Vergütung der Apotheken“, so der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. „Die chronische Unterfinanzierung der Apotheken spitzt sich durch dieses Urteil jetzt noch einmal ganz akut zu. Für viele Apotheken kann es bald zu spät sein, sich wirtschaftlich über Wasser zu halten und damit die Versorgung in ihrem Umkreis zu sichern. Die Politik muss jetzt handeln.“

Festzuschlag runter, Honorar rauf

Die Lösung: Der Kassenabschlag muss gesenkt werden – als „betriebswirtschaftliche Nothilfe“. Außerdem muss das Apothekenhonorar angehoben und dynamisiert werden. Daher der Appell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Herr Minister Lauterbach, legen Sie kein Apothekeneinspargesetz, sondern ein Apothekenstabilisierungsgesetz vor, damit die Menschen auch künftig sicher versorgt werden!“

Allerdings räumt Hubmann das Argument gleich wieder selbst ab, denn er fordert auch die Zulassung von Skonti: „Ordnungsrechtlich kann die Arzneimittelpreisverordnung durch das ausdrückliche Zulassen von Skonti ganz schnell geändert werden.“ Die genaue berufspolitische Einordnung des Urteils mitsamt allen möglichen Aspekten und Forderungen werde im Detail noch zu diskutieren sein.