DAV begrüßt EuGH-Entscheidung APOTHEKE ADHOC, 19.05.2009 10:34 Uhr
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, begrüßte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken: „Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa. Denn das Fremdbesitzverbot sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker.“
Das Urteil sei eine Bestätigung der besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Rolle der freiberuflichen Apotheke und ein bedeutendes Signal für Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung insgesamt, sagte Becker. „Die Entscheidung des EuGH bestätigt die Bundesregierung und den Gesetzgeber in ihrem Bekenntnis zum bestehenden Apothekenwesen und den Freien Berufen“, so der DAV-Vorsitzende