Die Krankenkassen werden keine Rezepte retaxieren, die unter Anwendung der nicht rechtzeitig verlängerten Abgabeerleichterungen beliefert wurden. Dies hat der GKV-Spitzenverband laut Deutschem Apothekerverband (DAV) zu Protokoll gegeben.
Apotheken können die erleichterten Abgaberegelungen weiter anwenden und müssen keine Retaxationen befürchten, obwohl das UPD-Gesetz noch immer nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Der GKV-Spitzenverband habe bei einem Jour Fixe am 13. April eine entsprechende Zusage gegeben, teilt der DAV mit.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die Kassen aufgefordert, die lückenlose Anwendung der Übergangsregelungen trotz des verspäteten Inkrafttretens des UPD-Gesetzes zu ermöglichen und von Retaxationen abzusehen. Der GKV-Spitzenverband hatte auf Nachfrage erklärt, die Entscheidung liege bei den einzelnen Krankenkassen. Aufgrund des Schreibens aus dem BMG habe man aber „auf allen Ebenen informiert“.
Mehrere große Kassen wie DAK, Barmer und TK hatten am Freitag auf Nachfrage erklärt, dass sie den Willen des Gesetzgebers respektieren und keine Retaxationen durchführen. Auch bei der AOK Bayern geht man davon aus, dass die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt demnächst erfolgt, und wird „bis dahin die Prüfungen aussetzen“.
Die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung war am 7. April ausgelaufen, mit dem UPD-Gesetz sollten die Regelungen zumindest bis Ende Juli verlängert werden. Die Ampel-Fraktionen hatten einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) eingebracht. Gerade noch rechtzeitig hatten Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Allerdings gab es bislang keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – seit Ostersamstag gelten daher die Abgabeerleichterungen nicht mehr.
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