BMG-Datenaffäre

Datenskandal: Plädoyer im Februar? Alexander Müller, 21.12.2018 15:26 Uhr

Berlin - 

Das Landgericht Berlin möchte im Verfahren um die Datenaffäre des Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht erneut die Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) laden, um Fragen der Zugangssicherung zu klären. Entsprechende Anträge der Verteidigung wurden bereits abgelehnt. Diese hat die Ablehnung der Zeugenvernehmung  am heutigen letzten Verhandlungstag des Jahres erneut moniert. Das Gericht ist nun offenbar bemüht, das Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen, Plädoyers könnten im Februar gehalten werden.

Einem ehemaligen IT-Mitarbeiter des BMG wird vorgeworfen, Daten aus dem Ministerium gestohlen zu haben. Der damalige ABDA-Sprecher Thomas Bellartz soll diese Informationen dann gekauft haben. Dessen Verteidiger Professor Dr. Carsten Wegner würde von den LKA-Beamten gerne wissen, welche Zugangssicherung der angeklagte IT-Administrator H. im BMG überwunden haben soll – da ihn das BMG doch ohnehin mit allen Schlüsseln ausgestattet hatte. Es geht erneut um die Anwendbarkeit des § 202a Strafgesetzbuch (StGB).

Ferner sollen die Ermittler konkretisieren, was H. wann entwendet haben soll und aus welchen E-Mails-Postfächern. Das Gericht hat Wegner zufolge bereits selbst festgestellt, dass es für IT-Administratoren keine auf E-Mail-Postfächer bezogene Zugangssicherung gab, hinsichtlich derer diese nicht mit einem „Schlüssel“ versehen waren, den sie grundsätzlich auch einsetzen konnten und sollten. Die IT-Administratoren konnten und durften demnach sogar auf die privaten Postfächer der Beamten im Ministerium zugreifen. Die Zeugen könnten die technischen Systeme im BMG in tatsächlicher Hinsicht bewerten, so Wegner. Die Staatsanwaltschaft hat sich eine Stellungnahme vorbehalten.

Ansonsten wollte das Gericht heute noch Angaben zu den persönlichen Lebensumständen und Einkommensverhältnissen der Angeklagten abfragen. Das deutet auf ein nahendes Ende des Prozesses hin. Als sich der Angeklagte H. hierzu nicht weiter einlassen wollte, kommentierte der Vorsitzende Richter sinngemäß, dass man sich das dann aus den Akten zusammensuchen müsse und schob nach: „Nicht, dass wir jetzt unnötigerweise Konten beschlagnahmen oder Wohnungen durchsuchen müssen…“ H.‘s Anwalt Nikolai Venn gab zu Protokoll, man werde sich in der Sache noch einmal besprechen.

Die Verhandlung wird im neuen Jahr am 7. Januar fortgesetzt. Bei der Terminsuche deuteten die Richter erneut an, dass ein Ende der Verhandlung in Sicht ist. Im Februar könnte man demnach „in die Richtung von Plädoyers kommen“.