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Keine Schufa-Auskunft für Kassen

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Berlin -

Krankenkassen dürfen nach Auffassung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff keine Auskünfte über Versicherte bei privaten Wirtschaftsauskunfteien und Adresshändlern einholen. Darauf weist Voßhoff in einem Mitte April an Krankenkassen verschickten Schreiben hin, das dem Radioprogramm NDR Info vorliegt. Eine Zusammenarbeit „zu Zwecken des Forderungsmanagements ist aus Sicht des Datenschutzes unzulässig, soweit hierbei Adressdaten oder Informationen zur Solvenz der Versicherten selbst ermittelt werden", heißt es in dem Schreiben.

Besonders Selbstständige mit häufig geringem und unregelmäßigem Einkommen, die ihre Krankenkassenbeiträge selbst entrichten, können laut NDR zum Problem für die Kassen werden, wenn sie ihre Beiträge schuldig bleiben. Denn die Kassen seien verpflichtet, ausstehende Beiträge einzutreiben. Deshalb arbeiteten vor allem einige Betriebskrankenkassen mit privaten Auskunfteien und Adresshändlern zusammen, um neue Adressen von Versicherten zu ermitteln oder festzustellen, ob noch Geld zu holen ist.

Christine Richter vom BKK-Dachverband sprach gegenüber NDR Info von einem „Dilemma“ für die Krankenkassen. Die Kassen würden regelmäßig von ihren Aufsichten geprüft: „Und dann steht im Prüfbericht: Diese Kasse hat noch Beitragsrückstände, die sie nicht eingetrieben hat. Das hört sich sehr nach Nachlässigkeit hat.“ Deshalb versuchten wenige Kassen auch über Auskunfteien Schuldnern habhaft zu werden.

Nach einer Erhebung der Bundesdatenschutzbeauftragten nutze bislang „eine kleine Zahl“ von Krankenkassen die Dienste von Auskunfteien, um Informationen zur Zahlungsfähigkeit von freiwillig Versicherten oder deren Adresse zu ermitteln, heißt es bei NDR Info. Dies sei unzulässig und verletze das Sozialdatengeheimnis, so Voßhoff. Sie forderte die Kassen auf, die Praxis einzustellen. Im Gegensatz zu Abfragen über Versicherte, so die Bundesdatenschutzbeauftragte in ihrem Schreiben, seien Auskünfte zu Daten von Arbeitgebern, die Beiträge schuldig blieben, zulässig.

Hintergrund des Briefes der Bundesdatenschutzbeauftragten war laut NDR Info ein Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel im August über die Kooperation der Deutschen BKK mit der Schufa. Voßhoff habe daraufhin ihre Umfrage bei den Kassen gestartet.

Nach Recherchen von NDR Info arbeiten derzeit noch mindestens zwei große Betriebskrankenkassen mit Auskunfteien zusammen: die Deutsche BKK und die mhplus Krankenkasse. Bei beiden Kassen sind insgesamt 1,7 Millionen Menschen versichert. Die Deutsche BKK hat laut NDR Info ihren Vertrag mit der Schufa nach eigenen Angaben fristgerecht gekündigt und will bis dahin keine Daten mehr abfragen. Die mhplus dagegen prüfe, ob eine Zusammenarbeit mit der Auskunftei Creditreform in engem Rahmen weiterhin möglich sei, so eine Sprecherin gegenüber dem Radiosender.

Thomas Riemann vom Branchenverband der Wirtschaftsauskunfteien bezeichnete das Schreiben der Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber dem NDR als „geschäftsschädigend“. Einige Krankenkassen hätten die Kooperation umgehend eingestellt: „Es fällt natürlich zunächst mal ein ganzer Teil von Auskünften weg, die wir sonst an die Krankenkassen erteilen. Und wir versuchen natürlich bei den Krankenkassen das Bewusstsein herzustellen, dass wir hier nichts Unerlaubtes tun.“ Das von der Bundesdatenschutzbeauftragten unterstellte Problem „existiert nicht“. „In dem Schreiben der Bundesbeauftragten hört es sich so an, als würde der gesamte Datensatz, der dort gespeichert ist, uns, also den Auskunfteien, übermittelt. Das ist natürlich nicht der Fall“, so Riemann.

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