Hausarztvertrag

Datenschutz für AOK-Verträge

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Datenschützer haben den Hausärzten in Schleswig-Holstein untersagt, Patientendaten an ein privates Rechenzentrum weiterzugeben. Für den Fall von Verstößen drohte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ein Zwangsgeld von 30.000 Euro an. Grund für das Verbot: Die Datenschützer gehen davon aus, dass das Patientengeheimnis so nicht gewahrt werden könnte.

Ein Vertrag zwischen Hausärzteverband und AOK sieht vor, dass die Ärzte eine „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft“ für die Leistungsabrechnung nutzen müssen, um von für sie günstigen Hausarztabrechnungen zu profitieren. Die im Vertrag vorgesehene elektronische Weitergabe haben die Datenschützer nun gestoppt.

An dem Rahmenvertrag, der das Verhältnis zwischen Hausärzteverband, Dienstleistern und den einzelnen Medizinern festlegt, seien die Ärzte überhaupt nicht beteiligt, erläuterte das Datenschutzzentrum. Sie würden gezwungen, auf ihren Praxissystemen Software gemäß den Vorgaben des Verbandes zu installieren. Den Ärzten werde sogar vertraglich verboten, sich wesentliche Elemente der Software anzueignen.

So hätten die Mediziner faktisch keine vollständige Kontrolle mehr über die Daten auf ihrem System. „Damit würden sie nicht nur ihre Datenschutzpflichten verletzen, sondern auch ihre ärztliche Schweigepflicht“, heißt es in der Mitteilung. Auch die Rechtsaufsicht in Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerium sieht in dem Vertrag Datenschutzverstöße und fordert Änderungen.

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