Datenschutz

Datenleck bei Barmer

, Uhr aktualisiert am 26.06.2014 16:45 Uhr
Berlin -

Laut einem Bericht der Rheinischen Post (RP) sind die Patientendaten von gesetzlich Versicherten kaum geschützt. Die Zeitung berichtete von schwerwiegenden Schwachstellen in den Online-Geschäftsstellen der Krankenkassen. Bei einem Versuch sei es der Zeitung gelungen, mit geringem Aufwand vertrauliche Patientendaten einzusehen.

Die Zeitung hatte bei der Barmer GEK getestet, wie leicht an sensible Patienteninformationen wie Diagnosen oder verordnete Arzneimittel zu kommen ist. Name, Geburtstag und Versichertennummer eines beliebigen Versicherten hätten ausgereicht, um Zugriff zu erhalten.

Die Barmer sprach gegenüber der RP von einem Einzelfall, da strenge Sicherheitsvorschriften gelten würden. So sei zwingend die Angabe von Wohnort und Geburtsdatum erforderlich. Dennoch will die Kasse Kontroll- und Sicherheitsvorschriften überprüfen. Auch das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde kündigte gegenüber der Zeitung Maßnahmen an.

Der NAV-Virchow-Bund kritisierte das Datenleck als Skandal. „Wenn es jedermann derart einfach gemacht wird, an vertrauliche Patienteninformationen zu gelangen, handeln die Kassen grob fahrlässig und höhlen die ärztliche Schweigepflicht aus“, sagte der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich.

Heinrich forderte Konsequenzen: „Wenn es den Krankenkassen nicht möglich ist, Versichertendaten sicher zu verwalten, muss der Zugang eingeschränkt werden.“ Das sei ein deutliches Warnsignal an die zuständigen Behörden, wenn es um den weiteren Ausbau der Telematik-Infrastruktur geht“, erklärt der NAV-Vorsitzende.

Kritik kam auch aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen: „Die Berichte sind ein Alarmsignal für die Bundesregierung. Sie zeigen: In Teilen des Gesundheitswesens gibt es bislang noch immer erhebliche Mängel beim Datenschutz“, erklärten Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin, und

Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Jetzt seien die Aufsichtsbehörden am Zug. Sie forderten von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), sich bei den Aufsichtsbehörden zu informieren und über schärfere gesetzliche Bestimmungen zu entscheiden.

Die Bundesregierung dürfe es nicht den einzelnen Institutionen selbst überlassen, ob und wie sie Missbrauch effektiv verhindern. In anderen Branchen gebe es bereits bewährte Lösungen, durch die Identitätsdiebstahl verhindert werde. Diese müssten umgehend auch in Krankenkassen und andere Institutionen eingeführt werden.

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