Abrechnungsbetrug

Datenaustausch bei Anfangsverdacht

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Um den Betrug im Gesundheitswesen effektiver bekämpfen zu können, sollen Krankenkassen mit dem Versorgungstrukturgesetz (VStG) ermächtigt werden, „personenbezogene Daten“ über Apotheker und Ärzte auszutauschen. In der Praxis könnte der Datenfluss durchaus umfangreich sein: Es sei davon auszugehen, dass der Name, der Betriebssitz sowie alle für die Abrechnung erforderlichen Daten wie das Institutionskennzeichen weitergegeben werden dürfen, sagte eine Sprecherin der KKH Allianz. Für die Weitergabe soll ein Anfangsverdacht gegen den Leistungserbringer genügen.

Details über den Änderungsantrag der Koalition lägen der Kasse zwar nicht vor. Bei der KKH scheint die Gesetzesinitiative aber trotzdem gut anzukommen: „Die Information, 'irgendein' Leistungserbringer in Bayern betrügt uns, ohne 'Ross und Reiter' zu benennen, ist wenig sinnvoll“, so die Sprecherin. Ohnehin tauschten die Stellen zur „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ auch heute schon Daten aus. „Es handelt sich also nur um eine gesetzliche Klarstellung.“

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