DAT 2013

Nordrhein: Direktwahl für ABDA-Präsidenten

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Berlin -

Die Basis sollte aus Sicht der Apothekerkammer Nordrhein bei der Wahl des ABDA-Präsidenten stärker eingebunden werden. Laut einem Antrag der Kammer zum Deutschen Apothekertag (DAT) sollte der Präsident künftig direkt von der Hauptversammlung gewählt werden. Dazu müsste allerdings die ABDA-Satzung geändert werden.

Nach aktueller Fassung werden der Präsident und sein Stellvertreter von der Mitgliederversammlung gewählt, die aus jeweils bis zu vier Mitgliedern der Kammern und Verbände besteht. Dieses Gremium wählt auch den geschäftsführenden Vorstand von Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apothekerverband (DAV). Die Hauptversammlung dagegen trifft sich jährlich zum DAT und gibt mit den Anträgen den Rahmen für die Berufspolitik vor.

Aus Sicht von Nordrheins Kammerpräsident Lutz Engelen ist der Apothekertag jedoch „das höchste berufsständische Gremium“. Deshalb solle der ABDA-Präsident künftig von den Delegierten gewählt werden.

„Die dazu nötigen Satzungsänderungen sollen durch die entsprechenden Gremien vorbereitet werden“, heißt es. Vor der Wahl könnten die Kandidaten dann sich und ihre Ziele vorstellen.

Die Änderung der Wahl verstärke die demokratische Legitimation und schaffe „eine höhere Unabhängigkeit zu den weiteren haupt- und ehrenamtlichen Gremien“, ist die Kammer Nordrhein überzeugt. Engelen verspricht sich von der Präsidentenwahl beim DAT zudem einen Bekanntheitsschub für den Präsidenten: Die öffentliche Wahl führe zu einer deutlich erhöhten Aufmerksamkeit – und zwar für das Amt und die Person.

Engelen betont, dass er nicht den Protestlern das Wort rede. Die erste „Direktwahl“ soll es daher erst für die nächste Amtszeit geben. Auch künftig soll der gewohnte Turnus beibehalten werden, so Engelen.

Die Forderung ist nicht neu. Eine Gruppe von Apothekern aus Westfalen-Lippe macht sich regelmäßig für die Direktwahl des ABDA-Präsidenten stark, so auch in diesem Jahr. Kritiker monieren, dass anders als bei den Kammern die Delegierten der Verbände nicht gewählt und damit demokratisch legitimiert seien, sodass der Apothekertag nicht als Parlament fungieren könne.

Die Nordrheiner machen jedoch vor dem Präsidentenamt nicht halt: Mit einem weiteren Antrag fordert die Kammer eine „Potentialberatung der ABDA durch einen externen Dienstleister“.

Die ABDA als Konstruktion mit den Säulen BAK und DAV habe sich zwar über die Jahre bewährt. Dennoch sei zu überprüfen, „inwieweit die derzeitige Struktur den aktuellen politischen Anforderungen an einen bundesweit operierenden Spitzenverband noch zeitgemäß beziehungsweise verbesserungsfähig ist“, heißt es zur Begründung. Die Ergebnisse der Prüfung sollen vom ABDA-Vorstand und der Mitgliederversammlung beraten werden.

Die Kammer Nordrhein hatte schon Ende Juni bei der ABDA-Mitgliederversammlung eine Initiative für mehr Transparenz gestartet. Laut diesem Beschluss muss die ABDA ihre Mitgliedsorganisationen in Zukunft besser darüber informieren, an welchen Projekten in der Berliner Geschäftsstelle gearbeitet wird und welcher Personalaufwand damit verbunden ist.

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