Deutscher Apothekertag

DAT: Mehr Geld, mehr Sicherheit, mehr Möglichkeiten

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Berlin -

In sechs Wochen findet in Düsseldorf der Deutsche Apothekertag (DAT) statt. Auf der Agenda stehen politische ebenso wie praxisrelevante Forderungen, darunter Honorar und Abgabevorschriften. Über die Anträge wird zur Stunde in Berlin im Abda-Gesamtvorstand hitzig diskutiert.

Ein großes Thema der DAT-Anträge ist die Umsetzung des Abda-Forderungskatalogs, und zwar weit über die Ansätze des Engpass-Gesetzes (ALBVVG) hinaus. Vor allem das Honorar steht ganz oben auf der Agenda: Die Anhebung des Fixums auf 12 Euro wird gleich mehrfach gefordert, aber auch neue Vergütungsbausteine etwa für die Umsetzung der Rabattverträge, den Einzug der Zuzahlung oder die zahlreichen Sonderleistungen, die die Apotheken unentgeltlich erbringen. Und gleich drei Anträge fordern die Ausweitung des vergüteten Botendienstes auf alle GKV-Rezepte.

Kein Abschlag bei Sonder-PZN

Aus Hessen kommt der Vorschlag, die Apotheken bei Präventionsmaßnahmen einzubinden und angemessen zu honorieren. Baden-Württemberg will mehr Schnelltests in Apotheken. Weitere Impfungen, verbunden mit bürokratischen Erleichterungen, fordert die Apothekerkammer Berlin, genauso wie die „präventive pharmazeutische Beratung“ als neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) und den Erlass des Kassenabschlags, wann immer wegen des Mehraufwands bei Engpässen die Sonder-PZN gesetzt ist. Und wenn der digitale Beipackzettel kommt, sollen Apotheken eine Entschädigung dafür erhalten, wenn sie für ihre Kundinnen und Kunden eine Papierversion organisieren müssen.

Ebenfalls mehrfach gefordert wird die endgültige Streichung von Nullretaxationen, im Besonderen bei Entlassrezepten und bei fehlender Berufsbezeichnung des Arztes. In diesem Zusammenhang fordern auch zwei Anträge aus dem Saarland und aus Westfalen-Lippe die Stärkung der Selbstverwaltung, womit im Grunde eine Zurechtweisung der Kassen gemeint ist. Überhaupt soll der Gesetzgeber klarstellen, dass die Kompetenzen von Heilberuflern und Krankenkassen bei der Beratung der Versicherten klar abgegrenzt werden. Stichwort: Gesundheitsdatennutzungsgesetz.

Schutz vor Ausfällen

Zum Schutz der Apotheken gegenüber den Herstellern gefordert werden ein gesetzlich vorgeschriebener Lagerwertverlustausgleich, längere Zahlungsfristen sowie eine bedarfsgerechte Belieferung, sprich Streichung der Kontingentierung. Vor Zahlungsausfällen schützen sollen eine Streichung des Inkassorisikos sowie praktikable Regelungen für den Einzug der Zuzahlung bei Rechnungskunden.

Erleichterungen für den Alltag bringen sollen bundesweit einheitliche Hilfsmittelverträge und Kostenvoranschläge, wobei letztere bei Hilfsmitteln zur Applikation von Arzneimitteln komplett gestrichen werden sollten. Hessen fordert einmal mehr die Abschaffung der Importförderklausel, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland nicht weniger als die Aufhebung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie und damit die Abschaffung von Securpharm.

Stärkung im Notdienst

Ein großes Thema sind die Lieferengpässe. Während zweimal generell die Rückholung der Produktion nach Europa gefordert wird, drehen sich mehrere Anträge rund um weitere Abgabeerleichterungen ohne Arztrücksprache und auch in der Darreichungsform. Der Rückgriff auf Defekturen soll endlich erlaubt werden, genauso wie der Import ohne Mengenbegrenzung. Für den Notdienst sollen die Großhändler und Apotheken Sonderkontingente an Importen vorrätig halten – und dafür auch eine Vergütung erhalten. Ein Dispensierrecht für Ärzte wird dagegen abgelehnt. Und apropos Notdienst: Durch eine höhere Gebühr soll laut Vorschlag aus Hessen auch die Inanspruchnahme besser gesteuert werden.

Zur Förderung des Nachwuchses sollen die Approbationsordnung (AAppO) endlich novelliert und die PTA-Ausbildung vergütet werden. Die Famulatur soll laut Antrag aus Thüringen nicht gekürzt, sondern gestärkt werden. Und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) sollen schon nach Abschluss ihrer Pflichttätigkeit bis zur Erteilung der Approbation zum pharmazeutischen Personal gezählt werden.

Recht und Ordnung im Netz

Ein wichtiges Thema auf dem DAT wird erneut die Digitalisierung sein. Hier werden klare Regeln etwa für Plattformen gefordert, weil hier vielfach in einem gefühlt rechtsfreien Raum agiert werde. Dies gelte auch für das Heilmittelwerbegesetz (HWG), wie Hessen konstatiert. Während die Apothekerkammer Nordrhein insbesondere eine Durchsetzung des Verbots der Laienwerbung für Rx-Arzneimittel fordert, regt der Geschäftsführende Abda-Vorstand mit Verweis auf ein EuGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr ein Verbot von OTC-Rabattwerbung an.

Verlässliche Rahmenbedingungen gefordert werden mit Blick auf den Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in Richtung TI 2.0 und das Aufkommen von Künstlicher Intelligenz (KI), die auch in der Apotheke beim Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) perspektivisch genutzt werden soll.

Aus Baden-Württemberg kommt schließlich die Anregung, Betäubungsmittel auch in den Kommissionierer packen zu dürfen, Westfalen-Lippe bringt die Versorgung mit autologen Serumaugentropfen mit zum DAT. Die Apothekerkammer Berlin will mehr Daten zur Nachhaltigkeit von OTC-Arzneimitteln. Und was die Pflichtliteratur angeht, hält das Saarland den elektronischen Zugriff für ausreichend.

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