DAT fordert neue Approbationsordnung APOTHEKE ADHOC, 23.09.2021 10:00 Uhr
Der Deutsche Apothekertag (DAT) fordert eine Aktualisierung der Approbationsordnung. Außerdem sollen Medizin- und Pharmaziestudium enger verzahnt werden.
„Wir fordern den Gesetzgeber auf, in der neuen Legislaturperiode die Ausbildung zum Apotheker zu novellieren. Nur so können wir uns nachhaltig an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anpassen und den aktuellen wie künftigen Anforderungen an den Apothekerberuf gerecht werden“, sagte Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). „Die Novellierung ist dringend nötig. Die Studierenden müssen aber in Zukunft mindestens so intensiv betreut werden wie bisher. Wir brauchen zukünftig auch mehr Absolventen des Pharmaziestudiums, denn der Apothekerberuf gehört seit Jahren zu den ‚Mangelberufen‘.“
Die derzeitige Approbationsordnung stammt aus dem Jahr 2001. Eine Reform muss vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Zustimmung des Bundesrats auf Basis der Bundes-Apothekerordnung verabschiedet werden. Die derzeitige Struktur der Ausbildung soll laut dem DAT-Beschluss aber unbedingt erhalten bleiben: Auf das Universitätsstudium mit zwei Staatsexamina folgt eine einjährige praktische Ausbildung mit dem dritten Staatsexamen.
Die pharmazeutische Beratung der Patientinnen und Patienten nehme einen immer größeren Stellenwert ein und werde durch die zunehmende Komplexität der Arzneimitteltherapie immer anspruchsvoller. Ziel sei dabei, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) weiter zu erhöhen. Auch bei anderen pharmazeutischen Aufgaben hätten sich in den letzten 20 Jahren die Anforderungen an die Apotheker und Apothekerinnen so deutlich geändert, dass sich dies in der Ausbildung widerspiegeln müsse.
Benkert: „Die Bundesapothekerkammer hat einen ‚Runden Tisch‘ initiiert. Mit dabei sind die Professorinnen und Professoren der pharmazeutischen Hochschulen, die Berufsfachverbände der Apothekerinnen und Apotheker sowie der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland. Unser Ziel ist, dem Bundesministerium für Gesundheit einen gemeinsamen Vorschlag aus den eigenen Reihen für die Novellierung der Ausbildung vorzulegen, der Grundlage für die entsprechende Verordnung sein soll.“