Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf haben die Delegierten seit Mittwoch fast 70 Anträge diskutiert: Viele wurden angenommen, einige abgelehnt oder zurückgezogen. Der größte Teil der Forderungen geht jetzt allerdings in die Ausschüsse und wird dort weiterbearbeitet.
Die Landesapothekerkammer Brandenburg wollte sich beim DAT für eine umfassende Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einsetzen: In insgesamt 15 Anträgen forderte die Kammer Erleichterungen, etwa bei den Vorgaben zu Barrierefreiheit, Rezepturen und Defekturen sowie dem Teearbeitsplatz. Doch die Diskussion war kurz: Die Delegierten entschieden, die Anträge in die Ausschüsse zu verweisen. Nun wird sich die Mitgliederversammlung damit beschäftigen.
Die Apotheker rufen die Bundesregierung auf, dem „erheblich gestiegenen Kosten- und Bürokratieaufwand“ und den „unverhältnismäßig starken finanziellen Einschnitten“ Rechnung zu leisten. Die Delegierten fordern eine Dynamisierung der Vergütungssätze und eine Erhöhung der BtM-Gebühr. Wie die Abgabe von Rezepturarzneimitteln, die Beratung bei Nicht-Abgabe oder das Medikationsmanagement vergütet werden können, soll in Ausschüssen geklärt werden.
Der Antrag von Apothekerkammer und -verband Westfalen-Lippe, die Zuzahlungen für Rabattarzneimittel zu streichen, wurde angenommen. Ebenso der Vorschlag, die Verpflichtung zur Abgabe von Reimporten zu streichen.
Von der Apothekerkammer Nordrhein und einigen Apothekern war der Antrag eingebracht worden, den ABDA-Präsidenten und seinen Stellvertreter künftig durch die Hauptversammlung zu wählen. Dies bringe eine größere Akzeptanz und mehr Aufmerksamkeit in den Medien, argumentierten die Befürworter. Der Antrag wurde abgelehnt. Kritisiert wurde unter anderem, dass nicht die Hauptversammlung, sondern die Mitgliederversammlung das höchste Gremium sei. Daher habe nur diese die Legitimation für die Wahl.
Von den Aufsichtsbehörden fordern die Apotheker, in Bezug auf die Beratung die gleichen Anforderungen an Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken zu stellen. Das Pillentaxi-Urteil sei eine „Steilvorlage“ dafür, diesen Vorschlag jetzt anzubringen, argumentierten die Delegierten.
Der Antrag der Apothekerkammern Berlin und Westfalen-Lippe, in Einzelfällen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Verordnung abgeben zu dürfen, wurde abgelehnt. Die Delegierten befürchteten einen „Krieg mit den Ärzten“ und sahen zudem keine Notwendigkeit für eine Änderung: Bislang sei immer ein Arzt erreichbar gewesen. Auch die Haftungsfrage sei problematisch.
Die ABDA wurde von den Delegierten aufgefordert, eine bundesweite Kampagne zur Nachwuchsgewinnung zu initiieren. Der Vorschlag kam von der Landesapothekerkammer Thüringen. Dort findet in diesem Jahr zum zweiten Mal der „Tag der Pharmazie“ statt, bei dem Schüler über das Pharmaziestudium und den Apothekerberuf informiert werden. Außerdem sollen der Gesetzgeber und die Hochschulen aufgefordert werden, die Zahl der Pharmaziestudienplätze zu erhöhen.
Die Delegierten fordern außerdem die Rezeptfreiheit für die „Pille danach“. Eine Mitgliedschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) soll weiterhin nicht angestrebt werden. Ein entsprechender Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zog ein positives Fazit zum Apothekertag: „Wir haben sehr entspannt und sehr hochklassig diskutiert über drei Tage, über 70 Anträge. Niemand hat sich gelangweilt, das ist auch sehr wichtig, aber die Diskussion bewegte sich auf fachlich sehr hohem Niveau.“
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