Weniger Ausgaben für Apotheken

Das Sparpotenzial des ApoRG

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Berlin -

Der Kabinettsentwurf zum Apothekenreformgesetz (ApoRG) liegt vor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Anpassungen vorgenommen und die Einsparungen für die Apotheken neu berechnet. Allerdings muss auch investiert werden, um sparen zu können.

Kürzung der Öffnungszeiten

Vorgesehen ist eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten. So sollen dem Personalmangel entgegengewirkt und Lohnkosten eingespart werden. Bei voller Nutzung der flexibleren Öffnungsmöglichkeiten könnte eine Apotheke laut Berechnungen des BMG die Wochenöffnungszeiten um 19,5 Stunden reduzieren. Würden nur 1000 Apotheken ihre Öffnungszeiten um sechs Stunden pro Woche reduzieren, könnten rund 18,7 Millionen Euro an Personalkosten pro Jahr eingespart werden und somit Einsparungen in Höhe von 18.720 Euro pro Jahr für die Apotheke generiert werden.

Das ist die Berechnungsgrundlage: Eine Apotheker:in kostet ungefähr 60 Euro pro Stunde, ein/e PTA rund 37 Euro und ein/e PKA rund 23 Euro. Würde die Apotheke zu den Randzeiten nicht öffnen, könnten pro Stunde im Durchschnitt 60 Euro gespart werden. Dies entspricht dem Mittelwert aus dem Approbiertengehalt und dem PTA-Stundenlohn (48,50 Euro) und der Hälfte des PKA-Gehaltes (11,50 Euro).

Die Höhe der ausgefallenen Einnahmen bei Nichtöffnung kann das BMG jedoch aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen wie Kundenfrequenz und Anzahl sowie Art abgegebener Arzneimittel nicht quantifizieren.

Telepharmazie

Will eine Apotheke Telepharmazie nutzen, sind erst einmal Anschaffungen nötig. Je nach Ausstattung könnten einmalige Kosten von rund 3500 Euro anfallen – 2000 Euro für zwei Computer sowie 1000 Euro für zwei Bildschirme und 500 Euro für entsprechende Programme.

Allerdings können Apotheken sparen, wenn sie Telepharmazie nutzen. Machen Apotheken von der Möglichkeit Gebrauch, dass eine Apotheke auch ohne Anwesenheit einer Approbiert:in geöffnet werden darf, wenn ein/e erfahrene/r PTA anwesend ist und Telepharmazie genutzt wird, können Personalkosten eingespart werden. Und zwar 60 Euro pro Stunde – wenn keine Approbiert:in eingesetzt wird.

Übernehmen PTA, liegt die Ersparnis bei 23 Euro pro Stunde. „Die Regelung dient insbesondere der Personalflexibilisierung“, heißt es im Entwurf. Allerdings seien Personaleinsparungen grundsätzlich möglich und könnten besonders durch Filialverbünde realisiert werden. Es gibt jedoch einen Haken. „Derzeit stehen allerdings nur wenige erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten zur Verfügung“, fügt das BMG an.

Daher geht das BMG davon aus, dass nur ein Zehntel der Apotheken – 1750 Betriebsstätten – die Möglichkeiten der Telepharmazie nutzen wird und nur ein Drittel davon – 583 Apotheken – eine Apotheker:in durch eine/n PTA ersetzen wird und Kosten einsparen kann.

Daraus könnten sich Einsparungen von rund 77,4 Millionen Euro ergeben. (Der Rechenweg: 583 Apotheken x 60 Euro x 8 Stunden x 200 Arbeitstage) + (583 Apotheken x 23 Euro x 8 Stunden x 200 Arbeitstage) = 77,4 Millionen Euro.

Identitätsprüfung

Schätzungsweise 20.000 Euro fallen laut BMG für eine Grundausstattung mit Geräten und Chemikalien an. Zudem könnten beispielsweise Kosten für Nahinfrarotspektroskopie oder mittlere Infrarotspektroskopie von ungefähr 20.000 Euro anfallen – zuzüglich rund 400 Euro alle zwei Jahre für die Gerätewartung und ungefähr 150 Euro monatlich für die benötigte Software. Weil Filialapotheken künftig keine Prüfungen durchführen müssen, wenn die Hauptapotheke die Aufgabe übernimmt, können bei Filialneugründungen einmalig 40.000 Euro eingespart werden. Bei 100 neu gegründeten Filialapotheken würden somit 4 Millionen Euro Kosten für die Grundausstattung entfallen.

In einem bestehenden Filialverbund – ohne Neugründung – können laufende Kosten von jährlich ungefähr 2000 Euro eingespart werden. Das BMG schätzt, dass 20 Prozent (924 Apotheken) der circa 4620 Filialapotheken die Möglichkeit nutzen werden und damit rund 1,85 Millionen Euro laufende Kosten entfallen könnten.

Zweigapotheken

Weil an Zweigapotheken andere räumliche Anforderungen gestellt werden als an vollversorgende Apotheken, geht das BMG bei einer angenommenen Zahl von 100 neu gegründeten Zweigapotheken von einer Ersparnis von circa 126.000 Euro jährlich und circa 684.000 Euro einmalig (Ausstattung und Herstellungsgeräte) aus.

BtM im Kommissionierer

Eine Änderung in § 15 Betäubungsmittelgesetz soll künftig die Lagerung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten ermöglichen. Das soll Kosten sparen. Schließlich müssen die Packungen nicht mehr händisch einsortiert werden und es ergeben sich Einsparungen bei der Arbeitszeit. Das BMG geht von 20 Minuten täglich aus. Bei potenziell 280 Arbeitstagen im Jahr bei einer 6-Tage-Woche können rund 93 Stunden eingespart werden. Wird Zeit gespart, wird auch Geld gespart – bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von 33,90 Euro ergeben sich 3164 Euro im Jahr pro Apotheke.

Wie viele der 17.571 öffentlichen Apotheken einen Kommissionierautomaten haben, ist dem BMG nicht bekannt. Sollten nur 10 Prozent geeignete Systeme bereits nutzen und könnten auf die Lagerung im Kommissionierer umstellen, können jährlich insgesamt rund 5,56 Millionen Euro eingespart werden.

100 Millionen Euro Einsparungen

Insgesamt könnte laut Kalkulation des BMG für die Wirtschaft ein jährlicher Erfüllungsaufwand von -103,624 Millionen Euro entstehen, also Einsparungen in dieser Höhe. Hinzu kommt ein einmaliger Erfüllungsaufwand von -1,416 Millionen Euro.

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