Nun stehen auch für die Impfstoffbestellungen der Betriebsärzt:innen Bund-PZN fest. Diese können für die Bestellungen ab dem 10. Juni verwendet werden. Für die folgenden Zweitimpfungen sollen dann die entsprechenden Bund-PZN der Privat- und Vertragsärzt:innen verwendet werden. Auch Moderna erhält eine Bund-PZN und könnte so erstmals in die Apotheke kommen.
Für Impfstoffbestellungen der Vertrags- und Privatärzt:innen stehen Bund-PZN seit längerem fest. Nun folgen die Bund-PZN für die Bestellung der Betriebsärzt:innen. Diese können bereits für die Bestellung am 10. Juni verwendet werden, sofern das jeweilige Softwarehaus die Einpflegung ins Warenwirtschaftssystem bereits vorgenommen hat. Allgemein werden sie ab dem 15. Juni zur Verfügung stehen.
Mit folgenden Bund-PZN kann jeweils ein Vial Impfstoff bestellt werden:
Somit könnte das erste Mal auch der Impfstoff von Moderna in die Apotheke kommen. Der mRNA-Imfpstoff war bislang von der dezentralen Impfung ausgeschlossen. Zu heikel sei der Transport der Kleinstmengen. Allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits im April angekündigt, dass Covid-19-Vaccine Moderna als vierter aktuell zugelassener Impfstoff ab Juli auch dezentral verimpft werden könnte: „Der Covid-19-Impfstoff von Moderna soll voraussichtlich im 3. Quartal 2021 auch an Arztpraxen geliefert werden.“ Bezogen auf die Betriebsärzt:innen könnte es schneller gehen.
Aktuell können Betriebsärzt:innen nur Erstimpfungen bestellen. In wenigen Wochen folgen dann die ersten Zweitimpfungen. Hierfür wird es keine neuen Bund-PZN geben. Es sollen die bereits vorhandenen Ziffernfolgen der Zweitimpfungen für Vertrags- und Privatärzt:innen genutzt werden. Auch hier dienen sie ausschließlich der Kenntlichmachung, dass es sich um Zweitimpfungen handelt. Diese werden priorisiert ausgeliefert. Bedruckt werden die Zweitimpfungs-PZN nicht.
Auf den Lieferscheinen der Großhändler können Bund-PZN bereits bei der kommenden Auslieferung auftauchen. Hier ist das System bereits umgestellt.
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