Bundesrat winkt durch

Das Apothekenstärkungsgesetz ist verabschiedet

, Uhr
Berlin -

Der Bundesrat hat am Freitagmorgen dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) zugestimmt. Damit werden Rx-Boni jetzt im Sozialgesetzbuch verboten – was jedoch nur für GKV-Versicherte gilt, der PKV-Bereich bleibt weiter außen vor. Das Gesetz sieht außerdem eine zusätzliche Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen vor sowie ein Botendiensthonorar in Höhe von 2,50 Euro. Und Versandapotheken müssen künftig die Temperaturvorschriften beachten.

Die Abda zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung: „Die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ist der Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland“, so die Standesvertretung. Mit dem VOASG reagiert der Gesetzgeber auf ein das Rx-Boni-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016. Die Luxemburger Richter hatten damals entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken nicht mehr an die Preisbindung halten müssen. Die Apothekerschaft hätten sich als Lösung dieser Benachteiligung eigentlich ein Rx-Versandverbot gewünscht, das wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber nicht angehen. Stattdessen sollen nun über das Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) gleiche Wettbewerbsbedingungen für Vor-Ort- und Versandapotheken hergestellt werden. Außerdem soll das neue Feld der pharmazeutischen Dienstleistungen nun neue Vergütungsoptionen schaffen.

Apotheker und Kassen vereinbaren dazu zusätzliche honorierte Dienstleistungen wie beispielsweise Medikationsanalyse, AMTS, Prävention oder die Erfassung definierter Gesundheitsparameter, auf die Versicherte einen Anspruch haben. Die Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss solcher Vereinbarungen wird im SGB V geschaffen. Der Nichtabschluss der Vereinbarung wird sanktioniert. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt durch die Apothekerschaft. Vorher müssen der Deutsche Apothekerverband sich aber mit dem GKV-Spitzenverband darauf verständigen, wofür die dazu vorgesehenen insgesamt 150 Millionen Euro konkret verwendet werden.

Bis zur heutigen Verabschiedung hat das Gesetz einen Vorlauf von fast zwei Jahren. Am 11. Dezember 2018 hatte Spahn als erster Bundesgesundheitsminister überhaupt an einer Abda-Mitgliederversammlung teilgenommen und hatte daraufhin zusammen mit Abda-Präsident Friedemann Schmidt Eckpunkte seines Gesetzesvorhabens vorgestellt: Damals war noch die Rede von einem Boni-Deckel bei 2,50 Euro und einer Marktanteilsschwelle. Außerdem sollten die Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds auf 120 Millionen Euro aufgestockt werden. Durch die Erhöhung des Festzuschlags zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes auf 32 Cent je abgegebener Packung eines Rx-Fertigarzneimittels sollte die Notdienstpauschale verdoppelt werden. Je geleistetem Vollnotdienst hätte eine Apotheke dann rund 550 Euro erhalten. Für die zusätzlichen pharmazeutische Dienstleistungen waren damals noch 240 Millionen Euro vorgesehen. Durch eine Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung sollte außerdem die BtM-Vergütung um 15 Millionen Euro erhöht werden und so dem Dokumentationsaufwand Rechnung tragen. Doch es gab in den folgenden Monaten noch einigen Streit um den Inhalt des Gesetzes.

So verabschiedete die Abda auf ihrer Mitgliederversammlung 17. Januar 2019 einen Gegenvorschlag: In dem wurde fast alles von Spahns Entwurf übernommen, statt eines Boni-Deckels forderte die Standesvertretung aber ein absolutes Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch. Im März 2019 übernahm das BMG dann in einem Eckpunkte-Papier das Boni-Verbot als Vorschlag, kürzte dafür beim Geld. Der Zuschuss zum Notdienstfonds sollte demnach nur von 16 auf 21 Cent pro Rx-Packung angehoben, ursprünglich wollte das BMG diesen Wert verdoppeln. Und für pharmazeutische Dienstleistungen sollten dann nur noch 105 Millionen Euro verteilt werden statt der ursprünglichen 240 Millionen Euro.

Einen Monat später lag dann der Referentenentwurf zum VOASG vor. In ihm wurde der Zuschlag für Dienstleistungen wieder etwas höher und sollte 20 Cent pro Packung geben statt 14 Cent. Doch die Abda kritisierte, dass Privatversicherte beim Boni-Verbot außen vor bleiben und das Rabattverbot für ausländische Versender aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen wird. Im Juli 2019 beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf – allerdings bereitete das Rx-Boni-Verbot der Bundesregierung Kopfzerbrechen: Kritiker zweifelten an seiner Europarechtskonformität. Spahn wollte auf grünes Licht von der EU-Kommission warten. Immer wieder trafen sich Vertreter des BMG mit Beamten aus Brüssel.

Im September 2019 schießt dann noch der Bundesrat dazwischen und fordert ein Rx-Versandverbot. Beim Deutschen Apothekertag einen Monat später kam es dann zum Eklat. Spahn liest den Apothekern die Leviten: Wenn sie weiter ein Rx-Versandverbot fordern, dann würde er alle anderen Anstrengungen einstellen. Die Vertreter der Kammern und Verbände knicken ein. Weil aber auch das grüne Licht aus Brüssel weiter auf sich warten lässt, werden einzelne Teile aus dem VOASG herausgelöst, namentlich der Botendienst, die Erhöhung der Notdienstpauschale, Modellprojekte zur Grippeimpfung in Apotheken, Wiederholungsrezepte und das Rezept-Makelverbot.

Knapp ein Jahr passierte dann erst einmal fast nichts mehr. Das VOASG lag in Brüssel und wartete auf Begutachtung. In der Zwischenzeit steht die Welt Kopf: Mit der Covid-19-Pandemie ab dem Frühjahr treten andere gesundheitspolitische Themen weit in den Vordergrund. Am 11. September wird das VOASG schließlich in den Bundestag eingebracht und im Oktober kommt das lang ersehnte Go aus Brüssel. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton erklärt in einem persönlichen Brief an Spahn, dass er keine Einwände gegen das Gesetz erhebt. Durch Änderungsanträge aus der Fraktion werden noch kleine Nachbesserungen vorgenommen: Das Botendiensthonorar wird bei 2,50 Euro festgeschrieben und Versender müssen sich künftig an die Temperaturvorschriften halten.

Am 29. Oktober hat der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sorgt die Bundesregierung damit „für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken“. So soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Die Opposition sieht das Gesetz kritischer. FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus erklärte, es handele sich beim Ziel Gleichpreisigkeit um einen „durchschaubaren Trick“, um das EuGH-Urteil zu umgehen. Auch Kordula Schulz-Asche von den Grünen nannte das VOASG eine „Finte des Gesundheitsministers“, um den EuGH „hinter die Tanne zu führen“.

Nach vier Jahren langen Ringens kommentierte Spahn das VOASG so: „Die Apotheken vor Ort sind für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung, das hat gerade die derzeitige Situation in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt. Darum erhalten Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land.“

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
„Neue Bundesregierung der Bevölkerung schuldig“
Corona-Aufarbeitung: Lauterbach für neuen Anlauf
Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Apotheken in der Warteschleife
294 Euro für alle – mit Ausnahmen
Berlin: Eine Stelle für den Kammerbeitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte