Datenschutz

DAK weist Kritik zurück APOTHEKE ADHOC, 19.08.2008 18:03 Uhr

Berlin - 

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat die Kritik wegen der Weitergabe von Versichertendaten zurückgewiesen: Bei dem Betreuungs- und Schulungsprogramm für chronisch Kranke „DAK besser leben“, das die Kasse in einem Pilotprojekt in Bayern und Baden Württemberg erprobt, habe der Datenschutz höchste Priorität, teilte die Kasse mit.

Laut DAK handelt es sich bei dem Programm um eine telefongestützte Patientenschulung mit dem Ziel, die Therapietreue des Patienten zu verbessern. Dabei werde die telefonische Anwerbung der Teilnehmer immer vorab schriftlich angekündigt, teilte die Kasse mit. Zu diesem Zeitpunkt kennen die von Healthways beschäftigten Krankenschwestern laut DAK lediglich die Kontaktdaten der Versicherten. In dem Gespräch würden dann Fragen zum Programm beantwortet. Dieses Telefonat sei aber noch nicht Bestandteil des Betreuungsprogramms. Die Beratungsgespräche seien vertraulich, die DAK erhalte daraus keinerlei Daten, versicherte die Kasse.

Die Healthways-Mitarbeiter erhalten nach Angaben der DAK erst dann Informationen über Erkrankung, Medikation und Krankenhausaufenthalte der Versicherten, wenn diese die Teilnahmeerklärung unterschrieben haben. Erkläre ein Patient, dass er nicht oder nicht mehr an dem Programm teilnehmen möchte, würden sämtliche Daten sofort von Healthways gelöscht. Die Mitarbeiter des beauftragten Privatunternehmens unterlägen den gleichen strengen Datenschutzbestimmungen wie die Mitarbeiter der Krankenkasse.

Die DAK beruft sich zuddem auf den großen Zuspruch bei ihren Versicherten: Seit Jahresbeginn hätten sich in Bayern und Baden-Württemberg insgesamt 39.000 Teilnehmer in das Programm eingeschrieben. „Dieser große Zuspruch zeigt, dass die DAK mit ihrem Angebot, chronisch Kranke beim Umgang mit ihrer Krankheit zu unterstützen und zu schulen, ein wichtiges Bedürfnis von Patienten aufgreift“, teilte die Kasse mit.

Umstritten ist, ob die Kasse zur Aquisition die Hilfe der deutschen Tochter des Dienstleisters Healthways in Anspruch nehmen darf. Das Bundesversicherungsamt prüft dies nach Angaben eines Sprechers derzeit. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte Bedenken angemeldet.