Seit März 2017 ist Cannabis zu medizinischen Zwecken freigegeben und kann zulasten der Kassen abgerechnet werden. Medizinalhanf aus der Apotheke kann von Schmerzpatienten per Vaporizer inhaliert werden. Die Kosten für die Verdampfer werden von den Kassen übernommen, allerdings müssen Apotheken zuvor eine Kostenübernahme einholen. Im Fall der DAK wird jeder Erstattungspreis individuell verhandelt. Nur eins steht fest: Am Ende zahlt die Apotheke drauf.
Cannabis-Verdampfer wie der Mighty Medic oder der Volcano Medic von Wepa sind nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Erst wenn der Hersteller einen entsprechenden Antrag stellt, werden die Medizinprodukte aufgenommen. Vertragspreise nach § 127 Absatz 1 oder 2 Sozialgesetzbuch (SGB V) gibt es nicht. Apotheken müssen einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Kasse stellen. So geschehen von einem Apotheker in Niedersachsen. „Seit November haben wir zwischen 20 und 30 Verdampfer abgegeben. Die Genehmigungspraxis der DAK ist schlichtweg sittenwidrig“, sagt der Apotheker.
Zum Großteil wurden die Patienten mit dem tragbaren Verdampfer Mighty Medic versorgt. Der Vaporisator hat einen Apothekeneinkaufspreis (AEK) von 250 Euro. Den ist die DAK auch bereit zu erstatten – inklusive Mehrwertsteuer – außer der Apotheker verhandelt gut. „Die Preisverhandlung erinnert an einen Teppichverkauf auf einem Basar. Wenn die Kostenübernahme des Einkaufspreises bewilligt war, haben wir bei der Kasse angerufen und konnten meist noch einen Rohertrag von etwa 30 Euro aushandeln. Wir haben 50 Euro gefordert und dann hat man sich bei 35 oder 30 Euro getroffen, oder wir hätten gar nichts bekommen.“
Die DAK bestätigt die Einzelfallentscheidungen. „Jeder Preis wird individuell verhandelt und wir orientieren uns am Apothekeneinkaufspreis. Weil es sich um eine Verhandlung im Einzelfall handelt, können die Preise unterschiedlich ausfallen“, teilt ein Sprecher mit. Jede Genehmigung werde nach § 127 Absatz 3 SGB V geprüft und erteilt.
Für den Mighty Medic erstatte man in der Regel den AEK von 250 plus Mehrwertsteuer, so der Sprecher. „Wir arbeiten ohne Bezahlung. Ich weigere mich zu EK plus Mehrwertsteuer zu liefern“, so der Apotheker, der den Zeitaufwand für Beratung und Kostenvoranschlag nicht honoriert bekommt. „Das ist wirtschaftlicher Irrsinn und eine absolute Frechheit. Apotheker sind auch Kaufleute, wir sind ein Handelsunternehmen mit laufen Kosten. Uns werden von der Kasse immer reichlich Herstellerrabatte unterstellt.“ Die Realität sieht jedoch anders aus. Nimmt der Apotheker 2500 Euro in die Hand und bestellt zehn Verdampfer, würden pro Gerät acht Euro Rabatt gewährt.
Das Fass zum Überlaufen brachte die Kostenübernahme für den Volcano Medic. Der Tischverdampfer für die Inhalation von Cannabinoiden ist mit einem AEK von 355 Euro teurer als das tragbare Gerät. Nicht genug, dass die Erteilung der Kostenübernahme vier Wochen in Anspruch nahm, bewilligte die Kasse nicht einmal den AEK. „Wir haben jede Woche bei der DAK angerufen und nachgefragt. Als die Zusage kam, lag die Summe 50 Cent unter dem AEK.“
„Für den Volcano würde die DAK-Gesundheit einen Preis von 355 Euro netto akzeptieren“, schreibt die Kasse. Dies sei der aktuelle AEK. Einen Haken gibt es dennoch: „Da dieser allerdings höher ist als der Medic, muss aus Wirtschaftlichkeitsgründen (§12 SGB V) immer geprüft werden, ob der Medic nicht medizinisch ausreichend ist. Geht aus dem Kostenvoranschlag und der ärztlichen Verordnung nicht hervor, aus welchen medizinischen Gründen nur der Volcano einsetzbar ist, würde die Kostenübernahme auf den günstigsten Preis des Medic begrenzt werden“, so die Kasse.
Apotheken und andere Leistungserbringer sind zur Abgabe von Verdampfern berechtigt, vorausgesetzt sie sind für die Produktgruppe 14 präqualifiziert. Die DAK hat für Inhalations- und Atemwegstherapiegeräte mit Philmed eigentlich einen Exklusivpartner. Dieser Vertrag gelte jedoch nur für „Vernebler der unteren Atemwege“, so die DAK. Verdampfer seien somit ausgeschlossen. Das Unternehmen aus Jena gibt ohnehin an, keine Verdampfer im Sortiment zu haben.
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