Von Diagnose bis Verordnung: Eigentlich haben die Kassen Zugriff auf alle Daten ihrer Versicherten. Doch die DAK-Gesundheit will jetzt eine Datenbank aufbauen, in die kassenübergreifende Verordnungsdaten einfließen sollen. Was es damit auf sich hat, verrät die Kasse nicht.
„Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Ausschreibung der Bereitstellung einer Datenbank kassenübergreifender Verordnungsdaten aus Apotheken des deutschen Gesundheitssystems“, heißt es in einem aktuellen Aufruf, auf den sich Dienstleister melden können. „Eine onlinebasierte Analysesoftware soll als Datengrundlage anonymisierte Verordnungsdaten von Apothekenrechenzentren über abgegebene Arzneimittel und Hilfsmittel in Apotheken beinhalten. Die Datengrundlage soll sowohl Abgabedaten aus öffentlichen Apotheken sowie aus Krankenhausapotheken enthalten.“
Wozu das Ganze gut sein soll, verrät die Kasse nicht: „Im Arzneimittelbereich nutzen wir – wie andere Kassen auch – eine Software, um anonymisierte Verordnungsdaten zu analysieren“, so eine Sprecherin auf Nachfrage. „Der Vertrag mit unserem aktuellen Anbieter läuft in diesem Jahr aus. Im Zuge der Vorbereitungen für die entsprechende Ausschreibung mit dem Ziel eines neuen Vertragsabschlusses führen wir aktuell eine Markterkundung durch.“
Die Bewerbung sollen zunächst für die Konzeption der finalen Ausschreibung genutzt werden. So will die Kasse wissen, in welchen Geschäftsfeldern die Bewerber tätig sind und ob sie bereits mit Krankenkassen zusammengearbeitet haben.
Außerdem soll die fachliche Expertise konkret für die Aufbereitung von Arzneimittelabrechnungsdaten beschrieben werden: „Welchen Prozentsatz der Verordnungen aus öffentlichen Apotheken deckt Ihre Datengrundlage ab? Können Sie ebenfalls Abrechnungsdaten aus Krankenhausapotheken bereitstellen? Sind in Ihrer Datengrundlage Spezialpräparate wie parenterale Lösungen (Zytostatika-Rezepturen etc.) und in-vitro-Diagnostika enthalten? Nach welchem Zeitraum sind die Daten eines Abrechnungsmonates frühestens verfügbar? Welchen Auswertungszeitraum ermöglicht Ihre Datenbank“?
Insider wundern sich über das Vorgehen: „Wird nur eine Software gesucht, so wie in der Veröffentlichung angegeben, oder will die DAK nicht vielmehr konkrete Daten?“ Außerdem gebe es in Apotheken und Rechenzentren in der Regel keine Verordnungs-, sondern nur Abgabedaten. Die DAK will erst nach Eingang der Interessensbekundungen über den tatsächlichen Bedarf entscheiden.
In Frage kommen im Grunde nur Marktforschungsunternehmen wie Iqvia und Insight Health oder die Rechenzentren mit ihren Tochterfirmen wie Pharmafakt. An dem Datendienstleister sind neben den Verbänden aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen auch die Noventi und das ARZ Haan beteiligt.