Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) darf nun doch Rabattverträge abschließen. Das Landessozialgericht (LSG) Essen erklärte die Ausschreibung der Kasse über 18 Wirkstoffe heute für zulässig. Die Richter revidierten damit die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes, die der Kasse Anfang Juni im Nachprüfverfahren verboten hatte, Zuschläge zu erteilen.
Das Urteil könnte in der Branche weite Kreise ziehen, denn laut LSG ist die Vergabe von Zuschlägen an mehr als einen Bieter erlaubt. Die DAK wollte drei Hersteller pro Wirkstoff unter Vertrag nehmen. Darin hatte die Vergabekammer eine Verletzung der Bieterrechte der Hersteller gesehen und die Ausschreibung vorübergehend gestoppt.
Die Nachricht über das LSG-Urteil ist bei den Generikaherstellern eingeschlagen wie eine Bombe; mit dieser Entscheidung hatten die wenigsten gerechnet. Schließlich hatte die AOK nach einer Pleite vor Gericht in der dritten Rabattrunde nur noch einen Zuschlag pro Wirkstoff erteilt. Seitdem die Kasse damit vor Gericht erfolgreich war, galten die Modalitäten der AOK in der Branche als Maßstab. Ausschreibungen nach dem alten Muster wurden nur noch wenig Chancen eingeräumt.
Das könnte sich mit dem LSG-Urteil ändern. Immerhin war die KKH bei ihrer Ausschreibung ebenfalls über das Zuschlagskriterium gestolpert. Spannend wird es auch für die Ausschreibung von Spectrum K. Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen will in einer aktuellen Ausschreibung sogar an vier Unternehmen pro Wirkstoff einen Zuschlag erteilen.
APOTHEKE ADHOC Debatte