Änderungswünsche zum VOASG

CSU-Politiker: Keine Vergütung ohne Temperaturkontrolle

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Berlin -

Das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ist auf der Zielgeraden. Doch der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger sieht noch Verbesserungsbedarf. Er wünscht sich eine strengere Überwachung von Versandapotheken insbesondere bei der Temperaturkontrolle. Der Gesundheitspolitiker hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gebeten, in dieser Richtung aktiv zu werden.

Ein Rx-Versandverbot wird es nicht geben und das Rx-Boni-Verbot im VOASG wird vermutlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen. Hinzu kommt die wachsende Verquickung zwischen großen Versandapotheken und Telemedizinanbietern. Pilsinger befürchtet, dass die Qualität der Arzneimittelversorgung leidet, wenn ausländische Versender einen immer größeren Marktanteil gewinnen.

Dem CSU-Abgeordneten geht es vor allem um die Transportbedingungen, wie er in einer Mail an seine Fraktionskollegen darlegt. In Deutschland seien Lagerung, Transport und Auslieferung von Arzneimitteln streng geregelt und überwacht. „Versandapotheken aus dem EU-Ausland, allen voran DocMorris und Shop Apotheke, entziehen sich diesen strengen Anforderungen jedoch schon seit Jahren“, so Pilsinger. Eine Überwachung finde derzeit nicht statt – zu diesem Schluss komme auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages. „Kein Wunder also, dass die EU-Versender ihre Umsätze und Marktanteile in den vergangenen Jahren erheblich steigern konnten, während die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland das Nachsehen haben“, kritisiert der CSU-Abgeordnete.

Pilsinger verweist auf eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD). Dies hatte vor einer Überwachungslücke bei den ausländischen Versandapotheken gewarnt. Bei stichprobenartigen Untersuchungen von Paketen aus den Niederlanden seien demnach sogar geschmolzene Zäpfchen und aufgeplatzte Dragees entdeckt worden. Das Fazit der Pharmazieräte: „Der Leidtragende ist der deutsche Verbraucher, der unter Umständen ein wirkungsloses Arzneimittel erhält, ohne dass er es weiß.“ Es sei daher „dringendst erforderlich“, die bestehende Überwachungslücke zu schließen, zitiert Pilsinger aus der Stellungnahme, die er auch im Original an die Kollegen im Bundestag verschickt hat.

Und dann stützt sich der CSU-Politiker noch auf eine Aussage von Professor Dr. Regina Scherließ vom Institut für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nur wenn die im Rahmen der Zulassungsuntersuchungen evaluierten Lagerbedingungen und die Laufzeit des Arzneimittels ordnungsgemäß eingehalten würden, seien „[…] Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Arzneimittels uneingeschränkt sichergestellt“, wird Scherließ zitiert.

 

Und zum Schluss verweist Pilsinger noch auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, in dem es heißt: „Wir wollen die Arzneimittelsicherheit durch weitere Maßnahmen von der Produktion über den Transport bis zum Endverbraucher gewährleisten.“ Hier will Pilsinger im VOASG anknüpfen: „Durch die Einführung von Qualitätskriterien für den Versandhandel mit Arzneimitteln könnten wir bewirken, dass die Arzneimittelsicherheit künftig auch im grenzüberschreitenden Handel mit ausländischen Versandapotheken gewährleistet ist“, so sein Appell an die Abgeordneten.

Er selbst hat Minister Spahn gebeten, im VOASG den Versandapotheken zusätzliche Vorgaben zu machen. Arzneimittel müssten so verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass ihre Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt. Die Einhaltung der Versand- und Lagerbedingungen muss regelmäßig kontrolliert und konsequent durchgesetzt werden – zum Beispiel mittels entsprechender Temperaturkontrollen. „Insbesondere muss gewährleistet sein, dass auch ausländische Versandapotheken sich an die Auflagen halten“, fordert Pilsinger. Und: Die Zustellung sollte künftig „ausschließlich durch pharmazeutisches Fachpersonal erfolgen“.

Um die neuen Regeln durchzusetzen, schlägt Pilsinger vor: Die Krankenkassen sollten nur noch an die Apotheken Zahlungen leisten, die sich nachweislich an die geltenden Vorschriften halten. Der Wissenschaftliche Dienst halte die Einführung solcher Qualitätskriterien im Arzneimittelversand europarechtlich für gut begründbar und – je nach konkreter Ausgestaltung – auch weitgehend unbedenklich, so Pilsinger.

 

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