CSU-Politikerin fordert Apotheken ohne Apotheker APOTHEKE ADHOC, 25.08.2021 12:36 Uhr
Die CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer hat sich an den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gewandt, um sich für eine Änderung des Apothekengesetzes (ApoG) einzusetzen: Es könne nicht sein, dass Apotheken schließen müssen, weil sie keine approbierten Pharmazeuten finden. Sie fordert, die physische Präsenzpflicht abzuschaffen und durch eine virtuelle zu ersetzen.
In die Offizin gehen und sich dort am Bildschirm von einem Pharmazeuten beraten lassen, der gerade in einer anderen Apotheke arbeitet: Brendel-Fischer sieht darin eine Möglichkeit, das Apothekensterben zu verlangsamen. Die ehemalige Volksschullehrerin für Ernährung und Gestaltung kommt nicht aus der Gesundheitspolitik, sondern ist Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung. Anlass für ihre Sorge um die Arzneimittelversorgung ist die Schließung einer Apotheke in ihrem Wahlkreis Bayreuth. Der Inhaber fand keinen Nachfolger.
„Ein Unding. Die Apotheke vor Ort gehört zur Grundversorgung der Bevölkerung, vor allem, wenn sich Ärzte in diesen Gemeinden niedergelassen haben“, sagt Brendel-Fischer. Sie setze sich deshalb für eine Änderung des ApoG ein, das vorschreibe, dass für den Betrieb einer Apotheke ein Apotheker „leibhaftig“ als Ansprechpartner vor Ort sein muss. Diese Regelung aus §§ 2 und 7 fordert Brendel-Fischer zu ändern und hat sich deshalb mit einem Schreiben an Holetschek gewandt: Er solle sich auf Bundesebene für eine dahingehende Reform einsetzen und auf praktikable Lösungsansätze pochen.
Ganz ohne Apotheker soll es aber auch nach Brendel-Fischers Vorstellung nicht funktionieren: Es gebe im Zeitalter von Telemedizin, Videoanrufen und weiteren digitalen Kontaktmöglichkeiten durchaus Möglichkeiten, die tatsächliche Präsenz des Apothekers durch eine virtuelle zu ersetzen, erklärte sie Holetschek in ihrem Schreiben. „Apotheker mit mehreren Apotheken könnten dann im Wechsel eine Betriebsstätte in Präsenz betreiben, alle weiteren als Teleapotheken, besetzt mit Pharmazeutisch-Technischen-Assistenten unter digitaler Zuschaltung des Apothekers bei Bedarf“, so die Landespolitikerin, die ab dem Jahr 2000 auch als EDV-Trainerin tätig war. „Solchen Lösungen sollte man sich künftig nicht verschließen.“
In eine ähnliche Richtung – wenn auch nicht so weit – ging kürzlich CDU-Politikers Alexander Krauß. Er forderte eine Reform von § 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), wonach sich ein Apothekenleiter nur durch einen Approbierten vertreten lassen darf. Stattdessen solle es ermöglicht werden, dass PTA mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung Apotheker stundenweise vertreten dürfen. Möglich sei auch, die Vertretung an eine Weiterbildung zu knüpfen.
Der Bundesverband PTA (BVpta) unterstützt die Forderung und spricht sich für eine Weiterqualifizierung hin zu mehr pharmazeutischer Kompetenz und eine Vertretungsbefugnis mittels eines Bachelorabschlusses aus.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) weist solche Vorschläge jedoch zurück. Die jetzige Regelung diene der Arzneimittelsicherheit und damit vor allem der Patientensicherheit. Patienten könnten sich demnach „darauf verlassen, dass immer eine approbierte Fachkraft anwesend ist, die möglicherweise auftretende Probleme zusammen mit der PTA lösen kann“, so die BAK. PTA könnten dies nicht allein: „Dieses pharmazeutische Sicherheitsnetz ist auch für berufserfahrene PTA unverzichtbar“, so die BAK.