Präimplantationsdiagnostik

CSU kritisiert Gentest-Verordnung

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Die geplante Rechtsverordnung für Gentests an Embryonen ist auf Kritik gestoßen. Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) bemängelte, dass der Verordnungsentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) keine zahlenmäßige Beschränkung der Präimplantationszentren vorsehe. Nur in diesen Zentren soll die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) durchgeführt werden. Ohne Begrenzung wachse das Risiko, dass sich daraus ein Geschäftsmodell entwickelt könnte, sagte Singhammer.

Über den Antrag von Paaren auf einen entsprechenden Test nach einem Bericht der „taz“ sollen spezielle Ethikkommissionen entscheiden. Dazu kamen auch aus anderen politischen Ecken Bedenken. Ein Grünen-Sprecher sagte, dass er eine Grundsatzdebatten in den Kommissionen befürchte, weil die vorgesehenen Vertreter von Patienten- und Behindertenorganisationen keine medizinischen Fachfragen beantworten könnten. Singhammer kritisierte, dass in den Gremien keine Kirchenvertreter vorgeschrieben seien.

Mit der PID untersuchen Ärzte im Reagenzglas künstlich befruchtete Embryonen auf genetische Defekte. Kranke Embryonen lassen sich aussortieren. Besonders bei älteren Frauen steigt das Risiko, nicht die korrekte Zahl von Chromosomen in den Eizellen zu haben. Auch Männer können betroffen sein. Dann wird nicht die richtige Zahl von Chromosomen an die Nachkommen weitergegeben. In diesem Fall hat der Embryo mehr oder weniger als die korrekte Zahl von 46 Chromosomen (je 23 von Mutter und Vater). Eine typische Folge ist die Trisomie 21. Dabei ist Chromosom 21 dreimal statt zweimal vorhanden.

 

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