Covid-Impfungen: Noch keine Einigung zu Vergütung Hanna Meiertöns, 21.03.2023 14:49 Uhr
Noch immer bieten nur wenige Apotheken Impfungen an, zusätzlicher Aufwand, mangelnde Vergütung und strenge Vorgaben an die Räumlichkeiten sind dafür einige Gründe. Ab April soll neben der Grippeschutzimpfung auch die Covid-19-Impfung in die Regelversorgung überführt werden. Bislang gibt es allerdings noch keine Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV).
Die Impfquote bei Influenza ist in Deutschland sehr niedrig, nur etwa 47 Prozent der Personen ab 60 Jahren sind geimpft. In den Apotheken ein niedrigschwelliges Angebot für die Grippeimpfung anzubieten, ist daher in den letzten Jahren thematisiert und immer weiter ausgebaut worden.
Räumliche Anforderungen unterschiedlich
Je nach zuständiger Landesbehörde werden die Anforderungen an die Räumlichkeiten für die Impfung demnach unterschiedlich ausgelegt, sodass teilweise separate Räume vorausgesetzt werden. Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), hat dafür kein Verständnis: „Es kann nicht sein, dass zusätzliche Räume verpflichtend sind“, so Benkert bei einem Symposium der BAK. Das sei in den Arztpraxen auch nicht der Fall.
Konkret geht es um § 35 a der Apothekenbetriebsordnung, darin heißt es:
„(3) Für die Aufklärung, die Anamnese, das Einholen der Einwilligung von impfwilligen Personen, die Vorbereitung und die Durchführung der Schutzimpfungen muss eine geeignete Räumlichkeit einschließlich Wartebereich mit der Ausstattung zur Verfügung stehen, die für die Durchführung von Schutzimpfungen erforderlich ist, sofern kein aufsuchendes Impfen durchgeführt wird. Durch die Nutzung der Räumlichkeit zum Impfen darf der ordnungsgemäße Betrieb der Apotheke nicht gestört werden; insbesondere können keine Räume genutzt werden, die für einen anderweitigen Zweck vorgesehen und in denen die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht umsetzbar sind.“
Durch diese Formulierung würden die Voraussetzungen teilweise so ausgelegt, dass auch die Nutzung des Beratungsraumes für Impfungen nicht zulässig sei. „Es war nie Absicht, dass ein eigener Raum für die Durchführung notwendig ist“, so Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) dazu, man habe lediglich gewährleisten wollen, dass der Patient oder die Patientin dabei isoliert sei. Sie wolle die Formulierung daher noch einmal mit der Fachabteilung genauer anschauen.
Im Gaspreisbremsengesetz vom 24. Dezember war beschlossen worden, dass auch die Covid-19-Impfung ab April in die Regelversorgung übernommen werden soll. Dafür bedarf es bis dahin aber einer vertraglichen Einigung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband. Diese gibt es Stand heute noch nicht, so Dr. Chrisiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie der Abda. Sie sei aber guter Dinge. Laut Dittmar sollte der GKV-Spitzenverband auch ein Interesse daran haben, die Impfquoten zu erhöhen.
Vorerst keine weiteren Impfungen
Zu der Diskussion über das Impfhonorar, das für die Apotheken voraussichtlich höher ausfallen wird als für die Ärzt:innen, bezieht Benkert klare Stellung: „Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.“ Der Arzt könne alle Materialien über Sprechstundenbedarf abrechnen, während der Apotheker nicht nur alles vorrätig halten, sondern auch für die Spritze aufkommen muss. „Die Impfleistung selbst wird gleich vergütet“, so Benkert. Bereits in der vergangenen Woche hatte Professor Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel, erklärt, dass man sich am unteren Ende der KV-Honorare orientiert habe.
Laut Hannes Müller, impfender Apotheker und Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand bei der BAK, ist das sogar noch zu niedrig angesetzt: Da in den Apotheken nur Approbierte impfen dürfen seien die Personalkosten höher als in den Praxen, in denen auch MFA die Impfungen durchführen dürfen. „Betriebswirtschaftlich macht Impfen aktuell keinen Spaß“, so Müller, für ihn sei es „eher ein Auftrag für die Allgemeinheit.“
Laut Dittmar ist die Impfung durch PTA aktuell allerdings nicht in der politischen Debatte. Das Angebot weiterer Impfungen in den Apotheken könne sie sich zwar vorstellen, aber auch das sei aktuell kein Thema.
Bei einer Blitzumfrage der BAK gab ein Drittel der 2736 befragten Apothekenmitarbeiter:innen an, dass in ihrer Apotheke Covid-19-Impfungen angeboten werden, wurden oder werden sollen. Für Grippeimpfungen trifft das auf etwa 40 Prozent zu.
Die Apothekenleiter:innen nannten als Gründe für das Impfen am häufigsten den leichteren Zugang für Patient:innen (76 Prozent), zur Prävention beizutragen (61 Prozent) und das heilberufliche Profil zu schärfen (55 Prozent). Über ein Drittel möchte die Erwartungen der Verbraucher:innen erfüllen (35 Prozent), nur ein Viertel (26 Prozent) sieht darin ein zusätzliche Einnahmequelle.
Aber auch gegen das Impfen sprechen mehrere Gründe, die meisten gaben den zusätzlichen personellen Aufwand an (71 Prozent), dicht gefolgt von den zusätzlichen räumlichen Anforderungen (69 Prozent). 62 Prozent zeigten sich besorgt, dass das Arzt-Apotheker-Verhältnis darunter leiden würde, über ein Viertel hält das Impfen lediglich für eine Arztaufgabe (28 Prozent).
Etwa ein Fünftel der impfenden Apotheken erfuhr laut der Umfrage überwiegend Ablehnung (18 Prozent), 22 Prozent überwiegend Zustimmung. 29 Prozent berichteten von gemischten Rückmeldungen. Inzwischen sind ca. 13.200 Apotheker:innen geschult, sodass sie Impfungen anbieten können, lediglich 1174 Apotheken bieten allerdings Grippeschutzimpfungen an, bei Covid-19 sind es etwas mehr (1572 Apotheken). Seit Januar gibt es endlich ein einheitliches Curriculum für beide Impfungen, seit letzter Woche gibt es mit Blick auf die Übernahme in die Regelversorgung auch eine einheitliche Leitlinie der BAK, so Eckert-Lill.