In den kommenden Wochen werden auch die Privatärzt:innen in den Apotheken ihre Bestellung an Covid-19-Impfstoffen abgeben. Nach der kurzfristigen Absage für die Teilnahme an der Impfkampagne sollen sie spätestens Anfang Juni mit im Boot sein. Das Problem, dass die bundesweit 15.000 Privatärzt:innen nicht zentral erfasst sind, wird über ein Onlineportal gelöst.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die Belieferung privatärztlicher Praxen mit Corona-Impfstoffen durch Apotheken kurz vor Start der Impfkampagne Anfang April überraschend gestoppt. Der Privatärztliche Bundesverband (PBV) reagierte bestürzt auf die Kehrtwende. Ein Problem sei gewesen, dass die Privatärzt:innen für die Abrechnung nicht zentral gemeldet seien, sagt ein Verbandssprecher. Nach „langen und schwierigen Verhandlungen“ sind dem Verband zufolge jetzt die Weichen gestellt. Interessierte Ärzt:innen sollen sich über das Portal Privat-impft-mit.de für das Verfahren voranmelden.
Die Landesärztekammern übernehmen die Authentifizierung und geben einen Code an die teilnehmenden Privat:ärztinnen weiter. Dieser soll durch die Praxen auf dem Rezept vermerkt werden. Wie hoch die Teilnahme letztlich ausfällt, sei schwer vorherzusagen. „Wir rechnen mit 5000 Ärzt:innen“, so der Sprecher. Zu Beginn sei die Nachfrage groß gewesen. An der Lösung zur Einbeziehung der Privatärzt:innen ist auch der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) beteiligt. Es fehlte die nötige Infrastruktur zur Dokumentation des Impffortschrittes im Monitoring des Robert Koch-Instituts (RKI).
Über die Online-Anmeldung könne auch der Impfstoffbedarf abgeschätzt werden. Sobald technische Lösung vom Verordnungsgeber in die Impfverordnung aufgenommen worden sei, könne offiziell das Impfen auch für die Privatärzt:innen beginnen. Das BMG habe zugesagt, dass das spätestens Anfang Juni der Fall sein solle. Das Honorar für Privatärzt:innen solle in gleicher Höhe wie für Kassenärzte ausfallen, so der Sprecher.
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