Eine aktuelle DAPI-Analyse (Deutsches Arzneiprüfungsinstitut) zeigt, dass Apotheken gewissenhaft von den während der Pandemie eingeführten gelockerten Abgaberegeln Gebrauch machen. Da die Kassen keine Mehrkosten zu erwarten haben, sollten die Sonderregeln dauerhaft verankert werden, so Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening. Nach aktuellem Plan laufen die Regeln Ende Mai aus.
Das DAPI hat im Auftrag der Abda eine Analyse zur Sars-CoV-2 Arzneimittelversorgungsverordnung durchgeführt. Zahlreiche Sonderregeln erleichterten den Apotheken die Abgabe im Falle einer Nicht-Verfügbarkeit.
Seit April 2020 können folgende Regeln Anwendung finden:
Das Ergebnis der pharmakoökonomischen Analyse über den Zeitraum Juli 2019 bis Dezember 2020 zeige, dass Apotheken die Sonderregeln gewissenhaft und nur wenn es notwendig ist, anwendeten. Den Krankenkassen entstehen laut Abda keine zusätzlichen Kosten durch die gelockerten Abgaberegeln. Die Analyse zeige, dass Apotheken im zweiten Halbjahr 2019 2,6 Millionen Packungen pro Monat austauschen mussten. Ein Jahr später lag die Anzahl der monatlich ausgetauschten Packungen bei 2,3 Millionen – der Rückgang war überschaubar. Die Anwendung der Sonderregeln gehöre also zum Apothekenalltag und sichere täglich die schnelle Versorgung der Bürger:innen mit Arzneimitteln.
Dabei interessant: Zwar stiegen die Abgaben dokumentierter dringender Fälle zu Lasten der GKV nach der Einführung der Sars-CoV-2-AMVersV stark an – von 0,8 Millionen Packungen monatlich im Juli 2019 bis Februar 2020 auf 1,6 Millionen Packungen pro Monat ab April 2020 – doch die die Abgabefälle mit Wartezeit gingen stark zurück (von 2 Millionen Packungen pro Monat von Juli 2019 bis März 2020 auf 1 Million Packungen pro Monat in den Monaten April bis Dezember 2020).
Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening plädiert dafür, dass die Corona-Sonderregeln über den 31. Mai hinaus beibehalten werden sollen: „Dank des größeren Entscheidungsspielraums können Apotheken Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen. Bürokratische Abfragen beim Großhandel fallen weg; das spart auch beim Apothekenteam Zeit. Diese Vorteile gehen verloren, wenn die Ausnahmeregelungen mit der SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung zum 31. Mai 2022 auslaufen. Das darf nicht passieren. Wir brauchen dauerhafte pharmazeutische ‚Beinfreiheit‘, denn auch die Lieferengpässe dauern an. Die Krankenkassen müssen keine Angst vor Extrakosten haben, denn die DAPI-Analyse belegt, dass die Rabattvertragsquoten und somit die Einsparungen stabil bleiben.“
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