Die vielen unterschiedlichen Regeln und Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie werden vielfach kritisiert. Kanzlerin und Ministerpräsidenten finden auch am Donnerstag keine hundertprozentige Übereinstimmung. Klar ist aber: Es gibt keine Lockerung der Auflagen.
Bund und Länder wollen angesichts wieder steigender Infektionszahlen Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen schärfer ahnden. Auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen konnten sie sich am Donnerstag aber nicht einigen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich nach dpa-Informationen zudem darauf, dass die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September enden sollen. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Eltern bekommen fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes.
Merkel war mit dem Plan in die Beratungen gegangen, wegen der wieder zunehmenden Infektionen an den geltenden Beschränkungen festzuhalten und die Regeln teilweise sogar zu verschärfen. In der Beschlussvorlage des Bundes hieß es, Bund und Länder verfolgten das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.
Zugleich war es ganz offensichtlich Merkels Ziel, dass die Länder wieder zu einem abgestimmten und regional angepassten Handeln zurückkehren. Zum Auftakt der Beratungen forderte sie nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Signal der einheitlichen Maßstäbe bei der Bekämpfung der Pandemie, trotz unterschiedlicher Infektionslagen.
In den vergangenen Wochen war immer mehr Unverständnis über zum Teil deutlich auseinanderliegende Vorschriften etwa im Umgang mit dem Schulbeginn, privaten Feiern oder Großveranstaltungen in den einzelnen Ländern laut geworden. Zuletzt hatte Merkel mit den Länderregierungschefs am 17. Juni gemeinsam über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beraten.
In einer Beschlussvorlage des Bundes für die Runde hieß es jetzt, bei der Pandemiebekämpfung müsse berücksichtigt werden, dass es regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen gebe. «Hohe Infektionszahlen erfordern und legitimieren andere Maßnahmen als niedrige Infektionszahlen.» Deshalb bedeute ein abgestimmtes Handeln, «dass nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen gehandelt wird».
Bund und Länder verständigten sich zunächst auf diese Punkte:
MASKENPFLICHT: Bei Verstößen gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden. In einigen Ländern wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder dem Saarland gibt es noch gar kein Bußgeld. In Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz kommen Maskenverweigerer aktuell noch günstiger davon, hier müsste dann das Bußgeld nach oben angepasst werden. Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) erklärte, bei der deutlich schärferen Strafe von 250 Euro in seinem Land zu bleiben. Sachsen-Anhalt will laut Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gar kein Bußgeld erheben. Er begründet dies damit, dass sich die Menschen in seinem Land an die Corona-Regeln hielten.
REISERÜCKKEHRER NICHT-RISIKOGEBIETE: Die erst vor kurzem eingeführten, kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten sollen zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September wieder beendet werden. Söder will dem Vernehmen nach aber an seinem Angebot für kostenlose Tests an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen festhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Im Freistaat können sich damit auch weiterhin Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten auf das Corona-Virus testen lassen, ohne dafür bezahlen zu müssen.
REISERÜCKKEHRER RISIKOGEBIETE: Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Zudem soll geprüft werden, ob Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihren Test selbst zahlen sollen. Der Bund fordert die Länder auf, die Quarantänepflichten vor Ort schärfer zu kontrollieren und bei Pflichtverstößen Bußgelder zu verhängen.
GROSSVERANSTALTUNGEN: Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, dürfen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt. Damit bleibt vorerst offen, ob die Fußball-Bundesliga weiter ihre Spiele vor leeren Zuschauerrängen austragen muss. Ein Verbot würde unter anderem auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey empfindlich treffen. Über die Zulassung von Weihnachtsmärkten und Karnevalsveranstaltungen will Merkel erst später entscheiden. Das müsse heute nicht geschehen, sagte sie nach dpa-Informationen.
BETREUUNG KRANKER KINDER: Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen. Der Bund soll dies entsprechend gesetzlich regeln.
FEIERN: Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Beratungsrunde erfuhr. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien. Diese Feiern gelten als ein Hauptgrund für die zunehmenden Neuinfektionszahlen.
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Deutschland, die zeitweise bei deutlich unter 1000 lag, war in den vergangenen Wochen wieder gestiegen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom frühen Donnerstagmorgen wurden aktuell 1507 neue Corona-Infektionen gemeldet. Am Tag zuvor waren es 1576 gewesen. Am Samstag war mit 2034 neuen Fällen erstmals seit Ende April die 2000er-Marke überschritten worden.
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