Streit über Vergütung

Corona-Impfungen: DAV ruft Schiedsstelle an

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Berlin -

Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) sind die Verhandlungen über die künftige Vergütung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken mit dem GKV-Spitzenverband gescheitert. Der DAV werde daher unverzüglich die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 SGB V anrufen.

Mit dem Vertrag zwischen DAV und GKV-SV sollte sichergestellt werden, dass alle gesetzlich Versicherten ab Ostern (8. April 2023) bei Bedarf gegen COVID-19 im Rahmen der Regelversorgung in allen dazu qualifizierten Apotheken geimpft werden können. Beim BAK-Symposium zum Thema „Impfen in der Apotheke“ zeigte sich Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie der Abda, noch optimistisch, das hat sich nun erledigt:

„Am heutigen Tag (29. März 2023) sind die Verhandlungen über die künftige Vergütung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken laut § 132e Absatz 1a SGB V mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) gescheitert“, so der DAV.

„Ab Ostern sollen laut Gesetz alle Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt und deshalb von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Kassen weigern sich jedoch, Verantwortung für Ihre Versicherten zu übernehmen und den Apotheken ein faires Honorar für die Impfungen zu zahlen“, sagt DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger.

„Differenzen unüberbrückbar“

Rüdinger weiter: „Wir fordern eine leistungsgerechte Aufwandsentschädigung für das Impfen in den Apotheken. Die Differenzen mit den Krankenkassen sind allerdings unüberbrückbar. Deshalb rufen wir jetzt die Schiedsstelle an und brauchen von dort dringend eine Entscheidung.“

Die Apotheken erhalten pro COVID-19-Impfung derzeit 28 Euro aus dem Bundeshaushalt. Die Kassen wollen unter anderem die Vergütung der Ärzt:innen reduzieren.

Das vermeintlich höhere Impfhonorar für Apotheken im Vergleich zu den Ärzt:innen sorgte für Diskussionen. Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, bezog dazu beim BAK-Symposium vergangene Woche klare Stellung: „Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.“ Der Arzt könne alle Materialien über Sprechstundenbedarf abrechnen, während der Apotheker nicht nur alles vorrätig halten, sondern auch für die Spritze aufkommen muss. Zuvor hatte auch Professor Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel, erklärt, dass man sich am unteren Ende der KV-Honorare orientiert habe.

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