Verhaltenskodex

ABDA: Ehrlichkeit und Recht und Fairness

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Berlin -

Die ABDA hat für sich und ihre Mitgliedsorganisationen einen Verhaltenskodex erarbeitet. Auf drei Seiten werden allgemein gültige Grundsätze zum Umgang mit Gesetzen, Fairness und Ehrlichkeit, Korruption und Bestechlichkeit sowie Menschenwürde definiert. Auch ein Passus zu fairen Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit ist enthalten.

Eine „uneingeschränkte Vertrauensbeziehung zwischen Patienten, anderen Kunden und dem Apotheker und der Apothekerin“ sei unverzichtbar, heißt es in der Präambel. Kammern und Verbände hätten daher in besonderem Maße darauf zu achten, dass sie mit ihrem Verhalten die „Integrität, Transparenz und Gesetzestreue“ sicherstellten, die „zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens, das in [ihre] Mitglieder gesetzt wird, erforderlich sind“.

Die Standesvertreter müssten als „vertrauenswürdige und glaubwürdige Gesprächspartner von Politik, Behörden, Marktteilnehmern und Öffentlichkeit wahrgenommen und akzeptiert werden“. Gleiches gelte für die Interessenvertretung durch die ABDA.

Um dieses Ziel erfüllen zu können, bekommen die Standesverteter den Leitfaden an die Hand. Gesetze und Normen sollen demnach beachtet werden. Zudem werden die Orientierung an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien wie Integrität, Rechtschaffenheit und Menschenwürde angemahnt. Der Umgang mit Dritten soll fair und ehrlich sein.

Die Weitergabe von vertraulichen Informationen schließen die Mitgliedsorganisationen in dem Kodex aus. In diesem Zusammenhang wird kurz der Schutz von personenbezogenen Daten behandelt, bevor kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben an der Reihe sind: „Unzulässige Absprachen, Empfehlungen sowie ein Missbrauch ihrer Stellung widersprechen den Grundsätzen“, heißt es etwa. Außerdem werde jede Form von Bestechung und Korruption abgelehnt.

In Punkt 3 wird die soziale Verantwortung thematisiert. Die Menschenrechte werden „ausdrücklich und nachhaltig“ unterstützt, alle Beschäftigten werden mit Würde und Respekt behandelt. Physische, psychische oder sexuelle Gewalt wird missbilligt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird respektiert.

Diskriminierung soll es nicht geben: Bei der Anstellung oder Beschäftigung soll nicht nach Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität geschaut werden.

Außerdem bekennen sich ABDA und Mitgliedsorganisationen zu fairen Arbeitsbedingungen. Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Kinderarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet. Auch die Bestimmungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer sind einzuhalten.

Der Kodex gilt daher für alle Beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiter und soll diesen immer wieder in Erinnerung gebracht werden. Die ABDA-Mitgliederversammlung hatte den Entwurf bereits im Dezember beschlossen; jetzt wird in Kammern und Verbänden darüber diskutiert.

Die Grundsätze, die von einer Unternehmensberatung erarbeitet wurden, sind eine Reaktion auf den ein Jahr zuvor bekannt gewordenen, vermeintlichen Datenskandal im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bei einer internen Prüfung waren zwar keine Verfehlungen festgestellt worden. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte aber „erhebliche Defizite im Bereich der Qualitätssicherung“ eingeräumt.

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