Bestechlichkeit

Clauß: Neue Regeln für Ärzte müssen her

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Bestechung von Kassenärzten zwar staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dubiosen Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern oder Apothekern und Ärzten vorerst den Boden entzogen, den Ball aber zugleich an den Gesetzgeber gespielt. Sachsens Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) fordert jetzt striktere Regeln für die Verordnung von Medikamenten.

„Neue gesetzliche Regelungen müssen her“, sagte die Ministerin mit Blick auf das BGH-Urteil, nach dem sich Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharmaunternehmen entgegennehmen, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.

Das rechtlich korrekte Urteil benachteilige Krankenkassen und Versicherte, sagte Clauß: „Dadurch wird eine von Pharmaunternehmen 'gelenkte Verordnungsweise' quasi legitimiert.“ Der Patient dürfe nicht davon ausgehen, dass die Verordnung eines Medikamentes aus wirtschaftlichen statt medizinischen Gründen erfolge. „Eine solche Entwicklung ist mehr als bedenklich“, kritisierte die CDU-Politikerin.

 

 

„Korruption im Gesundheitswesen muss vorgebeugt und bekämpft werden“, mahnte sie. Das Verhältnis von Arzt zu Patient dürfe nicht erschüttert werden. „Durch einige schwarze Schafe darf nicht ein ganzer hart arbeitender Berufsstand in Misskredit gebracht werden.“

Daher müsse der Bundesgesetzgeber nun neue Regelungen schaffen, um Korruption im Gesundheitswesen als Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern.

Auch die SPD hält eine Gesetzesänderung für notwendig. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat die Prüfung möglicher Sanktionen zugesagt, nachdem er zunächst anderer Meinung gewesen war. Der BGH hatte erklärt, es sei Aufgabe des Gesetzgebers darüber zu befinden, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei und strafrechtlich effektiv geahndet werden solle.

 

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