Prozess um Datenaffäre

Chefermittler: BMG wollte Zeugin kaufen

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Berlin -

Der Chefermittler im Prozess um die Datenaffäre des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat heute ausgesagt, dass das Ministerium bereit war, einer Zeugin bis zu 9000 Euro zu zahlen. Ob das Geld an die Person tatsächlich geflossen ist, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. Ein ebenfalls heute als Zeuge geladener Mitarbeiter aus dem BMG sollte die Brisanz beschlagnahmter Dokumente bewerten.

Der Prozess um die Datenaffäre war 2012 ins Rollen gekommen, weil die Exfrau des angeklagten ehemaligen IT-Mitarbeiters im BMG einen anonymen Hinweis an das Ministerium geben ließ. Ihr neuer Lebensgefährte hatte anonym im BMG angerufen und von dem vermeintlichen Datendiebstahl berichtet.

Irgendwann hatte sich das Duo zu erkennen gegeben und in der Folge Geld für die Aussage der Ex-Frau gefordert – zunächst 5000 bis 10.000 Euro für den Umzug nach Süddeutschland. Leider sei diese Frage vom Ministerium an ihn herangetragen worden, berichtete heute der Chefermittler. Er sollte bewerten, „ob die Aussage einen solchen Betrag rechtfertigen würde“.

Die Forderung hatte sich zu diesem Zeitpunkt auf 8000 oder 9000 Euro belaufen. „Es gab den Hinweis vom BMG, dass man damit einverstanden wäre“ und dass „das BMG die Gelder aufwenden würde“. Ob das Geld tatsächlich gezahlt wurde, weiß er nicht. „Aber vom BMG wurde signalisiert, dass sie bereit sind, zu zahlen“, führte der Polizeibeamte mehrfach aus. Er sei sehr unglücklich gewesen, dass er in die Sache mit hineingezogen worden sei und er habe darauf verwiesen, das erst nach Abschluss des Strafverfahrens anzugehen. Besonders heikel ist die Angelegenheit, weil ausgerechnet diese Zeugin in einem anderen Verfahren der Falschaussage überführt und zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Die Bereitschaft, die Summe zu zahlen, wurde dem Ermittler nach seinen Angaben ausgerechnet von dem ehemaligen Unterabteilungsleiter aus dem BMG signalisiert, der heute Vormittag zuerst ausgesagt hatte, freilich ohne diesen Aspekt des Verfahrens zu erwähnen. Der frühere BMG-Beamte, der heute im Familienressort arbeitet, hatte damals die Brisanz und Relevanz beschlagnahmter Dokumente bewerten sollen, obwohl er inhaltlich nur am Rande damit befasst war.

Das Gericht wiederholte heute diese Befragung und ging die Dokumente einzeln mit dem Zeugen durch. Dabei handelte es sich Korrespondenzen zwischen Ministerien, interne Bewertungen im BMG von Papieren aus den Kreisen der Pharmaindustrie, Beschlussvorlagen für Arbeitsgruppen auf Bundesratsebene oder Positionspapiere von den Bundestagsfraktionen.

Bei seiner Vernehmung stellte der BMG-Beamte zwar verschiedentlich fest, dass solche Dokumente nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, räumte allerdings auch ein, dass dies in der Politik immer wieder geschehe: „Manchmal werden Sachen bewusst durchgestochen. Das kommt auch heute noch vor, lesen Sie doch die Zeitungen.“

Da laut seiner Aussage jeweils ein mehr oder weniger großer Adressatenkreis mit internen Dokumenten befasst war und einige Referate „keine richtige Systematik“ bei der Ablage hatten, sei später meistens nicht auszumachen, wie etwas nach draußen gedrungen sei. Aber wertvoll seien solche Informationen natürlich für Lobbyisten, weil dann die Haltung des Ministeriums klar sei und man darauf reagieren könne. Den Gesetzgebungsprozess schilderte er so: „Es geht nicht um Wahrheitsfindung, es geht um Armdrücken und Machtspiele.“

Viel diskutiert wurde allerdings die Frage, ob die Dokumente aus dem Jahr 2009 auch zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung im Herbst 2012 noch brisant und der Öffentlichkeit vorenthalten waren. Da zwischenzeitlich sogar ein Regierungswechsel stattgefunden hatte und sich einige Anliegen damit von allein erledigt hatten, wäre es vermutlich egal, entsprechende Dokumente heute „in der Straßenbahn liegen zu lassen“, führte der Beamte aus.

Um verloren gegangene Daten ging es auch an anderer Stelle. Beide Verteidiger monierten, dass verschiedene Dokumente der Ermittler sowie Korrespondenzen offenbar nicht ihren Weg in die Akte gefunden haben. Der Chefermittler war unter anderem auch deswegen heute zum zweiten Mal geladen worden, er sollte das fehlende Material beibringen. Als er bei seiner Vernehmung freimütig einräumte, bei dieser Gelegenheit weitere aus seiner Sicht irrelevante E-Mails gelöscht zu haben, wurde es kurzfristig laut im Gerichtssaal.

Das Ergebnis der mit Unterbrechung siebenstündigen Verhandlung: Der Chefermittler muss im Juni erneut vor Gericht erscheinen. Die Staatsanwaltschaft soll beim Landeskriminalamt eine Aufstellung der gespeicherten und gelöschten E-Mails abfragen und der Ermittler soll beim nächsten erklären, warum er sich in dem Verfahren öfter „zwischen Baum und Borke“ gefühlt habe, wie er es heute nannte, ohne das vor einer Rücksprache mit seiner Dienststelle weiter ausführen zu wollen.

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