Telematik-Infrastruktur

CGM-Frühbucherrabatt: Apotheken zahlen trotzdem drauf

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Berlin -

Bis Ende März 2020 müssen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur der Gematik angeschlossen sein. So sieht es das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Jetzt liegt ein erstes Angebot zur Ausrüstung mit der erforderlichen Hardware von der CompuGroup Medical (CGM) als „Frühbucher Angebot“ vor. Der Preis für das als Sonderangebot beworbene Paket liegt aber immer noch knapp über der zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelten Finanzspritze der Kassen: Die Apotheken müssen offenbar draufzahlen.

„Frühbucher Angebot“ lautet die Überschrift über dem CGM-Paket „Alle TI-Komponenten aus einer Hand“. Zur Ausstattung gehören ein Konnektor KoCoBox und zwei eHealth-Kartenlesegeräte. Damit deckt CGM die Grundausstattung zum Anschluss der Apotheken an die Gematik-TI punktgenau ab. Eigentlich soll das Hardwarepaket bei der CGM 4497,38 Euro kosten. Das Unternehmen gewährt den Apothekern allerdings einen „Frühbucherrabatt" in Höhe von 997,38 Euro, so dass ein Gesamtpreis von 3500 Euro zu zahlen ist. Das sind exakt 30,85 Euro mehr als die Apotheken von den Krankenkassen für die TI-Erstausstattung erhalten.

Im CGM-Preis enthalten sind die Freischaltung VPN-Zugangsdienst, Anfahrt, Installation und Inbetriebnahme in der Apotheke und die Einweisung der Apothekenmitarbeiter. Wer damit der neuen Hardware das Notfalldatenmanagement (NFDM) und demnächst der eMedikationsplan (eMP) durchführen will, kann dies vorerst ebenfalls ohne weitere Zusatzkosten tun. Später kostet das Upgrade 445,38 Euro extra. Das „Frühbucherangebot“ gilt nämlich bis zum 30. Juni. Da CGM bislang als einziges Unternehmen die TI-Hardware anbietet, haben die Apotheken vorerst keine andere Wahl.

Für jedes weitere stationäre eHealth-Kartenterminal müssen die Apotheken bei CGM weitere 559 Euro bezahlen. Ein mobiles eHealthterminal kostet 299 Euro. Für ein von CGM angebotenes „Service-Paket Betrieb“ als Wartungsvertrag werden monatlich 70 Euro fällig bei einer Laufzeit von 36 Monaten.

Anfang Januar hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband nach monatelangen Verhandlungen für den Anschluss der über 19.000 Apotheken an die TI auf eine Finanzierung geeinigt: Apotheken erhalten danach für die Erstausstattung mit Konnektoren und Kartenlesegeräten sowie der Installationspauschale einen Betrag von gut 2600 Euro. Hinzu kommen noch Betriebskostenpauschalen.

Im Detail sieht die Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) wie folgt aus: Für die Herstellung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur werden von den Kassen folgende Kostenpauschalen an die Apotheken gezahlt: Für die Erstausstattung mit einem eHealth-Konnektor, inklusive zugehöriger gSMC-K Smartcard und zwei stationären eHealth-Kartenterminals (KT) zahlen die Kassen 1362 Euro. Als Aufwandspauschale für die Einrichtung der neuen Technik zahlen die Kassen zusätzlich 1280 Euro. Davon entfallen 896 Euro auf die Installation und Schulung in den Apotheken und eine Pauschale in Höhe von 384 Euro für installationsbedingte Ausfallzeiten und sonstige Aufwände.

Zusätzlich gibt es einmalige Betriebskostenpauschalen: Für die SMC-B Smartcard 378,15 Euro und für die HBA-Smartcard 449 Euro. Zudem können quartalsweise Betriebskostenpauschalen für Betrieb und Wartung der Kartenterminal in Höhe von 210 Eure abgerechnet werden.

Jede Apotheke erhält als Grundausstattung einen TI-Konnektor und zwei eHealth-Kartenterminals. Größere Apotheken ab 20.000 Rx-Packungen zulasten der GKV erhalten zusätzliche Geräte: Bis zu 40.000 Rx-Packungen werden zwei zusätzliche eHealth-Terminals mit jeweils 450 Euro finanziert. Auch hier liegt der CGM-Preis über dm Erstattungsbetrag der Kassen. Für Apotheken ab 40.000 Rx-Packungen bis zu 80.000 Rx-Packungen zahlen die Kassen weitere zwei eHealth-Terminals mit jeweils 450 Euro. Apotheken mit mehr als 80.000 Rx-Packungen müssen ihren Umsatz mit „geeigneten Unterlagen“ nachweisen. „Mehr als 10 Kartenlesegeräte pro Apothekenbetriebsstätte werden jedoch nicht finanziert“, heißt es in der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.

Abgerechnet und ausgezahlt werden die verschiedenen Beträge über den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Die Kassen behalten sich eine stichprobenartige Prüfung der Abrechnungen vor. Falsche Abrechnungen können zurückgefordert werden.

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