Nordrhein

Spahn: Apotheker vorerst in Ruhe lassen

, Uhr aktualisiert am 02.02.2014 16:44 Uhr
Bonn -

Mehr Honorar für die Apotheker: Diese Forderung wurde auch beim „Zukunftskongress öffentliche Apotheke“ des Apothekerverbands Nordrhein diskutiert. Bei der Veranstaltung in Bonn dämpfte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn die Hoffnungen allerdings: Die Einschätzung, die bisherigen Honoraranpassungen reichten nicht, bezeichnete Spahn als „Frage der Perspektive“.

Es habe enorme Steigerungen gegeben, und man komme aus den Spargesetzgebungen, erklärte Spahn. In den Koalitionsgesprächen sei es schwierig gewesen, über die BtM-Gebühren zu reden. „Allein das Bekenntnis zum freien Beruf und zum Fremd- und Mehrbesitzverbot hat mich manche Nacht gekostet“, so Spahn.

Verbandschef Thomas Preis hatte unter anderem eine jährliche Überprüfung des Honorars gefordert und Rückendeckung von Katja Dörner, stellvertretende Fraktionssprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, und Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik in der Linksfraktion, erhalten.

Wichtig seien Transparenz und eine gemeinsame Datengrundlage, sagte Preis. Dem stimmte auch Spahn zu: Das Zusammenspiel zwischen Fixhonorar und Kassenabschlag nannte er „nicht sehr transparent und nachvollziehbar“.

Der Frage nach der Dynamisierung wich Spahn allerdings aus und erklärte stattdessen, dass die Apotheker froh sein sollten, kaum im Koalitionsvertrag aufzutauchen: „Man kann sich darüber beklagen, dass wenig drin steht – man kann sich auch drüber freuen. Das heißt, dass wir Sie erst mal in Ruhe lassen“, sagte Spahn.

Nachdem der Kassenabschlag bis 2016 geregelt ist und die Spargesetze überwunden sind, geht es aus seiner Sicht darum, den freiberuflichen Apotheker seine Arbeit machen zu lassen.

„Das ist keine Perspektive“, konterte Preis mit Blick auf sinkende Apothekenzahlen. Es sei die Aufgabe der Gesundheitspolitik, die Versorgung zu sichern.

Einig waren sich die Politiker beim Thema Nullretax: Ungerechtfertigten Totalkürzungen soll ein Riegel vorgeschoben werden: Spahn favorisiert zwar auch in dieser Frage eine Verhandlungslösung innerhalb der Selbstverwaltung, schloss aber auch regulatorische Schritte nicht aus. Zumindest den Medikamentenpreis sollten Apotheker erstattet bekommen.

Spahn erklärte außerdem, er sehe es kritisch, wenn Krankenkassen die Retaxierungen durch Dienstleister abwickeln ließen, die womöglich nach dem bezahlt würden, was sie rausholten. Dörner betonte, es sei „nicht akzeptabel“, dass Apotheker auf den Kosten für die Arzneimittel sitzen blieben.

Vogler wiederholte die grundsätzliche Kritik ihrer Partei an den Rabattverträgen. Sie forderte eine Analyse der Zusammenhänge zwischen den Ausschreibungen und Lieferengpässen bei Arzneimitteln.

Auch das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) stand auf der Tagesordnung: Spahn stimmte zwar zu, dass AMTS einen größeren Stellenwert haben sollte – bezweifelte aber, dass gesetzgeberische Maßnahmen für die Umsetzung der richtige Weg seien. „Nicht alles, was sinnvoll ist, muss in ein Gesetz“, sagte der CDU-Gesundheitsexperte.

Es gebe noch keine brauchbaren Konzepte, um OTC-Präparate in ein vernünftiges Arzneimittelmanagement einzubinden, kritisierte Vogler. Dörner erwartet, dass sich die Rolle des Apothekers wandelt: Die Beratung hält sie dabei für zentral. Man müsse auch darüber sprechen, wie solche Leistungen in der Honorierung dargestellt werden können.

Preis sprach sich ebenfalls für eine Vergütung der Beratung zur Arzneimitteltherapiesicherheit aus. Er argumentierte, Sicherheitsleistungen kosteten immer Geld, statt Kosten zu sparen. „Ein rein ökonomischer Ansatz ist der falsche Weg“, monierte Preis.

Spahn konterte, die Bereitschaft zur Honorierung bestehe auch dann, wenn es eine bessere Versorgung für das gleiche Geld gebe oder sich die Investition lohne – dies müsse aber belegt werden. Aus diesem Grund seien die Voraussetzungen für das ABDA/KBV-Modell geschaffen wurde. Allerdings habe es Jahre gedauert, bis dieses Projekt umgesetzt werde, kritisierte Spahn.

Aus seiner Sicht könnten Apotheker zum Beispiel dann Leistungen zusätzlich abrechnen, wenn sie sich an einer Kooperation mit anderen Leistungserbringern beteiligten. Auf diese Weise könnten Anreize zur Zusammenarbeit geschaffen werden.

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