CardLink: Keine offenen Fehler bekannt Laura Schulz, 08.04.2024 19:16 Uhr
Die Bedenken der Abda nahm auch der Bundestagsabgeordnete Georg Kippels (CDU) zum Anlass, noch einmal beim Bundesgesundheitsministerium wegen CardLink nachzuhaken. Edgar Franke (SPD) antwortete nun. Warum wurden die gemeldeten Bedenken nicht berücksichtigt, wollte Kippels wissen. Offene Fehler seien dem Ministerium nicht bekannt, so die Antwort aus dem Hause von Karl Lauterbach (ebenfalls SPD). Zudem fragte Kippels, wozu dieser vierte E-Rezept-Einlöseweg überhaupt notwendig sei.
„Warum hat das Bundesministerium für Gesundheit die technischen Spezifikationen für das sogenannte ‚CardLink-Verfahren‘ freigegeben, obwohl alle anderen Gesellschafter der Gematik GmbH wiederholt auf erhebliche Sicherheitsbedenken hingewiesen haben und eine Freigabe normalerweise voraussetzt, dass alle relevanten Fehler ausgeräumt sein müssen, und warum wurde die Beseitigung der bis zuletzt mehr als 20 gemeldeten Bedenken nicht abgewartet?“, wollte Kippels wissen.
Auf die schriftliche Frage antwortete Franke: „Offene Fehler sind dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt und die Anzahl der gemeldeten Bedenken bezieht sich darauf, dass die Gematik nicht in allen Punkten mit allen Gesellschaftern ein Einvernehmen erzielen konnte“, heißt es im ebenfalls schriftlichen Statement vom Stellvertretenden gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Parlamentarischen Staatssekretär für Gesundheit.
Das Verfahren sei mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einvernehmlich abgestimmt worden. Auch deren Anregung zu zusätzlichen Sicherheitsfunktionen (zum Beispiel Bedingung der deutschen Handynummer) sei berücksichtigt worden. Mit dem neuen Verfahren hätten Kund:innen die Möglichkeit, von zu Hause E-Rezepte in Vor-Ort-Apotheken oder bei Versendern einzulösen – was eigentlich auch schon durch die E-Rezept-App gegeben ist.
Auch Franke verweist auf die Tatsache, dass es sich bei CardLink um „eine Übergangstechnologie für einen Zeitraum von etwa 1,5 Jahren“ handelt. Zudem werde das Ministerium „diese Übergangstechnologie eng beobachten“.
TI-Zugang für Drittanbieter
Zudem fragte Kippels: „Warum hat sich das Bundesministerium für Gesundheit für die Einführung des CardLink-Verfahrens als vierten E-Rezept-Einlöseweg entschieden, obwohl hierfür ungeprüfte Smartphone-Apps von Drittanbietern Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten und es mit der sicheren E-Rezept-App der Gematik GmbH schon einen komplett digitalen Einlöseweg gibt, über den u.a. ausländische Arzneimittel-Versender erreichbar sind, und wird die Anwendung der für das CardLink-Verfahren notwendigen Apps überprüft, und wenn ja, in welcher Form?“
Hierzu antwortete Franke, dass das CardLink-Verfahren das Äquivalent darstelle zur Einlösung des E-Rezepts per elektronischer Gesundheitskarte (eGK). Auch hier betonte Franke die Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten sowie dem BSI und die daraus resultierenden Anpassungen. „Die Gematik legt darüber hinaus im Rahmen des Zulassungsverfahrens fest, in welchem Rahmen eine zulässige Nutzung von CardLink stattfinden darf. Die Festlegungen enthalten insbesondere Vorgaben zu zulässigen Anwendungen und Diensten der Telematikinfrastruktur, die CardLink nutzen, Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheit sowie eine Meldeverpflichtung der IT-Systeme, die eine Schnittstelle zum CardLink aufweisen und die Funktionalität CardLink nutzen beziehungsweise unterstützen.“