Kritik am Beschluss des G-BA

Cannabishersteller kämpfen um Hausärzte Hanna Meiertöns, 15.11.2022 14:37 Uhr

Die Verordnung von Cannabisblüten soll Extrakten gegenüber nachrangig werden. Foto: shutterstock.com/jessicahyde
Berlin - 

Die Verordnung von Cannabisarzneimitteln auf Fachärzt:innen zu beschränken, wird den Herstellern zufolge zu Versorgungslücken führen. Denn knapp ein Drittel der Verordnungen werde heute durch Hausärzt:innen ausgestellt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will über die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) die Verordnung von Cannabisarzneimitteln einschränken: So sollen entsprechende Therapien künftig nur noch Fachärzt:innen vorbehalten sein. Damit könnte „eine flächendeckende Versorgung sicher nicht gewährleistet werden“, so Dr. Armin Prasch vom Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW). Prasch bezieht sich auf Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), nach denen je nach Indikation 30 Prozent der Verordnungen durch Hausärzt:innen vorgenommen würden. Diese seien zumeist Allgemeinmediziner:innen.

Diese Änderung und die nachrangige Verordnung von Cannabisblüten im Vergleich zu Extrakten hätte laut BvCW „sehr große Auswirkung auf die aktuelle Verordnungspraxis und auf die therapeutische Versorgung sowohl für Ärzt:innen als auch Patient:innen“.

Regeln nicht für Selbstzahler

Zudem würden die Kriterien lediglich für die Übernahme durch die Kassen gelten, eine Verordnung für Selbstzahler sei weiterhin möglich. Prasch: „Patient:innen, die dagegen auf eine Kostenübernahme durch Krankenkassen angewiesen sind, könnten so zukünftig nicht mehr mit Cannabisarzneimitteln therapiert werden. Vor dem Hintergrund von aktuell bereits mehr als 150.000 Verordnungen, kann dies sicher so nicht gewollt sein.“

Zusammen mit Patientenverbänden, Ärzteverbänden und anderen betroffenen Organisationen werde an einer gemeinsamen Stellungnahme zum Beschluss des G-BA gearbeitet, so Prasch.