Gesundheitsausschuss

Cannabis wird nicht freigegeben APOTHEKE ADHOC, 04.12.2008 13:13 Uhr

Berlin - 

Cannabis wird nicht zur medizinischen Behandlung freigegeben. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages lehnte zwei entsprechende Anträge von den Grünen und der Linken mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP ab. Die Abgeordneten aller Fraktionen sprachen sich allerdings dafür aus, den Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen wie Dronabinol (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichtern.

Die Grünen betonten, in den bisherigen Beratungen und einer Anhörung sei deutlich geworden, dass es offenbar Probleme bei der Versorgung von Schwerstkranken mit Cannabis-Wirkstoffen gebe. Das liege unter anderem an einer rigiden Genehmigungspraxis. Die Linke, die in ihrem Antrag unter anderem die Freigabe des Anbaus von Cannabis für Schwerstkranke fordert, widersprach der Befürchtung, der Einsatz von Cannabis als Medikament könne zu Abhängigkeit führen. Das hätten die Experten bestätigt.

SPD und Union betonten dagegen, es gebe bereits die Möglichkeit zur Anwendung von Cannabis-Medikamenten, die Substanzen seien allerdings nicht zur Selbstmedikation geeignet. Entgegen den Aussagen der Linksfraktion seien bestehende Risiken von den Experten nicht ausgeräumt worden, hieß es aus den Reihen der CDU/CSU. Das Problem des schlechten Zugangs zu Dronabinol könne durch eine arzneimittelrechtliche Zulassung gelöst werden, so die SPD.

Für diese hatten sich auch mehrere Experten auf der Anhörung des Gesundheitsausschusses im Oktober ausgesprochen. In der fehlenden Zulassung sahen sie den Grund, warum die Behandlungskosten, die je nach zwischen 300 und 600 Euro im Monat liegen, derzeit in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem würden die derzeitigen Regelungen weniger zahlungskräftige Schmerzpatienten in die Kriminalität treiben.