Cannabis-Urteil

Laumann und Spahn sehen Eigenanbau kritisch

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Berlin -

Aus Sicht des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), geht das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zum Eigenanbau von Cannabis an den Problemen der Patienten vorbei. Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG) spricht sich für eine geordnete Lösung aus. Auch CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn zweifelt am Sinn des Heimanbaus. 

Die Richter hatten chronisch Kranken in Ausnahmefällen gestattet, Cannabis zu Therapiezwecken daheim anzubauen. Als Voraussetzung sehen die Richter, dass der Patient austherapiert ist und Cannabis aus der Apotheke für ihn zu teuer ist.

Laumann sieht das Urteil kritisch: „Ich begrüße zwar immer pragmatische Lösungen, aber gerade wenn es Schmerzen zu verhindern gilt, kann es nicht Lösung sein, Cannabis selber anzubauen.“ Er erwarte in diesem Punkt eine professionellere Unterstützung der Patienten.

Cannabis sei eine Droge, deren Konsum grundsätzlich gesundheitsgefährdend sei, sagte der Patientenbeauftragte. Es sei ihm deshalb ein wichtiges Anliegen, den Missbrauch von Cannabis zu verhindern. „Eine grundsätzliche Legalisierung ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes für mich keine denkbare Option“, sagte der Patientenbeauftragte.

Anders sehe es natürlich aus, wenn jemand den Wirkstoff aus medizinischen Gründen benötige. Dafür gebe es klare Regeln. „Solche Wirkstoffe können gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Verschreibung zu medizinischen Zwecken von der Apotheke abgegeben und angewendet werden“, so Laumann.

Auch der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn ist gegen den Eigenanbau von Cannabis. „Wir haben es bereits erlaubt, dass aus Cannabis Medikamente hergestellt werden dürfen, die gibt es auch schon in Deutschland“, sagte er. „Ob es klug ist, dass jetzt jeder die Medikamente, die er meint zu brauchen, auf seinem Balkon selbst produziert, wage ich zu bezweifeln.“ Es sei völlig unklar, wer dies am Ende kontrollieren und auseinanderhalten solle, so Spahn.

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