Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Andreas Kiefer, sieht den Vertrieb von medizinischem Cannabis grundsätzlich Apothekern vorbehalten. Anlässlich des Urteils des Kölner Verwaltungsgerichts, das Schwerkranken in Ausnahmefällen den Eigenabbau von Cannabis gestattet, sagte Kiefer: „Wenn Cannabis gegen Schmerzen eingesetzt wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es auch wie ein Arzneimittel behandelt werden.“
In diesen Fällen solle das Cannabis vom Arzt verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und von der Apotheke unter kontrollierten Bedingungen abgegeben werden, so Kiefer. Außerdem forderte der BAK-Präsident strenge Qualitätskontrollen: „Im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit müssen an Cannabisblüten außerdem vom Anbau bis zur Anwendung die Standards angelegt werden, die für alle Arzneimittel gelten.“
Das bedeute, dass sie entweder bei einem pharmazeutischen Unternehmer ein herkömmliches Zulassungsverfahren durchlaufen oder dass die pharmazeutischen Qualitätsanforderungen in einer Monographie definiert würden, zum Beispiel im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC). Das sei bislang nicht der Fall. „Bei einem ,Eigenanbau im Wintergarten' ist die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, die an Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet“, so Kiefer.
Eine Bewertung des Rechtsspruchs im Einzelnen behielt sich Kiefer aber noch vor. „Detailliert können wir uns zu dem Urteil natürlich erst dann äußern, wenn es rechtskräftig ist beziehungsweise die Urteilsbegründung vorliegt“, sagte er.
Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, sieht das Urteil auf den ersten Blick ebenfalls kritisch: „Angesichts der hohen Hürden bei der Abgabe von Betäubungsmitteln, die auch im Verbraucherinteresse liegen, fragt man sich schon, was das Ganze soll.“ Vor einer ausführlichen Bewertung will aber auch Engelen die Urteilsgründe aus Köln abwarten.
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