„Cannabis Social Club“ für Apotheken Deniz Cicek-Görkem, 25.04.2018 13:04 Uhr
Der Lieferengpass bei den Importeuren von Cannabisblüten dauert an und eine Versorgung der Patienten mit deutschem Cannabis ist derzeit noch nicht in Sicht. Mitglieder des Deutschen Hanfverbands (DHV) der Ortsgruppe München haben deshalb eine Petition gestartet, die noch bis zum 5. Juni 2018 unterzeichnet werden kann.
Die Ortsgruppe hat einen Antrag bei der Stadt eingereicht, um einen Medizinalhanfanbau in München zu starten. Hintergrund seien die andauernden Lieferengpässe bei den Apotheken, die umfangreicher zu werden drohten. Bislang werden Cannabisblüten aus Kanada und den Niederlanden importiert, bis zum Anbau in Deutschland wird mehr Zeit vergehen als vom Bund geplant. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte kürzlich das Vergabeverfahren um den Anbau und die Lieferung von zunächst 6,6 Tonnen Cannabis gestoppt.
„Cannabispatienten haben das Recht auf eine lückenlose medizinische Versorgung. Diese ist aktuell nicht gewährleistet und zukünftig weiter fraglich. Das im Modellprojekt produzierte Cannabis soll Versorgungssicherheit bei Münchener Patienten gewährleisten“, so der Sprecher der Gruppe, Micha Greif.
Als konkretes Modell schlagen die Aktivisten einen „Cannabis Social Club“ (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort betrieben und von der Gemeinde auf ordnungsgemäßen Betrieb, Qualität und Sicherheit überwacht werden. Mitglied werden können soll jeder Münchner Cannabispatient. Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Medizinalhanfs soll durch qualifiziertes Personal erfolgen. Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, soll weiterhin illegal bleiben und zum Ausschluss führen. Jedes Mitglied soll höchstens die medizinisch indizierte Eigenbedarfsmenge gegen einen Kostenbeitrag bekommen.
Die Antragsteller haben auch eine Modellrechnung erstellt, aus der hervorgeht, dass der Abgabepreis maximal 15 Euro betragen soll. Die Abgabe soll über die Apotheke erfolgen. „Wir möchten, dass Apotheker eine faire Bezahlung bekommen“, sagt Greif. Denn sie müssten weiterhin die bekannten Identitätsprüfungen durchführen. Die Initiatoren der Petition wünschen sich zudem eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts.
Zudem seien sie in Sorge, dass die derzeitigen Bezugsquellen dieses Jahr als Medizinialhanflieferanten ausfallen könnten. Denn in Kanada werde Cannabis als Genussmittel zum 1. Juli legalisiert. Denn laut CDU-Gesundheitsexperte Erwin Rüddel schließe ein legaler Verkauf von Cannabis als Genussmittel wiederum die Lieferung zu medizinischen Zwecken aus, weshalb bereits deshalb kein Import aus Uruguay gestattet werde. Hintergrund sei das UN-Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe von 1961, das den Verkauf von Cannabis als Genussmittel verbiete.
Nach Angaben des Hanfverbands München müssten sich aufgrund der Versorgungsengpässe viele Patienten auf dem Schwarzmarkt versorgen, „sinnvoller wäre ein Eigenanbau“. Das Modell des CSC liege deshalb im öffentlichen Interesse und verfolge Zweck und Ziel des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt Cannabis in einheitlicher, gleichbleibender Qualität wie bei den großen Medizinalhanfherstellern selbst produziert werden könne. Das Arzneimittel könne auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und sei frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen. Vor allem sei die Produktion preisgünstig möglich.
Bisherige Vorschläge zu Cannabis-Modellprojekten wurden abgelehnt, da sie „weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung [beitragen würden], noch [...] den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie Drogenabhängigkeiten verhindern [könnten]“. „Unser Vorschlag würde die medizinische Versorgung einer chronisch unterversorgten Gruppe von Patientinnen und Patienten verbessern und den Missbrauch verhindern“, so die Antragsteller.