Vermittlungsausschuss

Cannabis-Legalisierung: Zeitplan könnte platzen

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Berlin -

Die Länder könnten auch die Cannabislegalisierung torpedieren. Der Gesundheits- und der Rechtsausschuss des Bundesrates haben sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. Verschiedene Länder hatten zuvor Anträge gestellt, die die kurze Frist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kritisieren, aber auch inhaltliche Anpassungen forderten. Ein Antrag Bayerns, der eine Rücknahme des Gesetzes forderte, fand aber wohl keine Mehrheit.  

Anträge aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen sind mehrheitlich angenommen worden, in denen es nicht nur um die Verschiebung des Inkrafttretens ging, sondern auch um die Anpassung der vorgesehenen Mindestabstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, sowie eine Überarbeitung bei Präventionsmaßnahmen und den erlaubten Höchstmengen.

Rechtsausschuss gegen rückwirkende Straffreiheit

Der Rechtsausschuss verabschiedete Anträge, die eine Entlastung der Strafjustiz fordern. Eine Mehrheit fand ein Antrag aus Baden-Württemberg, den rückwirkenden Straferlass komplett zu streichen, wonach tausende alte Fälle neu geprüft werden müssten.

Entscheidung am 22. März

Ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird, wird sich am 22. März bei der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates zeigen. Bis dahin könnten auch noch andere Länder Anträge einbringen. Die Kritik am Cannabis-Gesetz kommt dabei nicht nur von Vertretern der B-Länder, so will etwa Hamburg heute einen Antrag im Innenausschuss vorlegen.

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