Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Die Maximalmenge liegt bei 30 Gramm und die Höchstmenge an THC gestrichen.
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden. Hier gab es bereits im ursprünglichen Eckpunktepapier zahlreiche Vorgaben.
Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der
Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in einem im Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier. Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.
Laut dem ursprünglichen Entwurf sollte die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis maximal 15 Prozent betragen; an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren sollten nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden.
Werbung für Cannabisprodukte wird den Plänen zufolge untersagt. Geprüft werden soll, ob „wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ bis zum Alter von 21 Jahren eine Obergrenze für den THC-Gehalt für die Abgabe von Cannabis festgelegt wird.
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen.
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