Cannabis-Legalisierung verstößt gegen geltendes Recht Hanna Meiertöns, 01.03.2023 10:10 Uhr
Ein von Bayern beauftragtes Rechtsgutachten stützt die kritische Haltung der Staatsregierung zu dem Cannabis-Legalisierungsplan des Bundes. Mit Blick auf das Europarecht sei insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken „unzulässig“.
Die Cannabis-Legalisierungspläne der Ampel verstoßen laut einem neuen Gutachten gegen geltendes Recht. „Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben“, heißt es in der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung, die am Mittwoch in München vorgestellt wurde. Autor Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, hatte das Gutachten im Auftrag von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erstellt.
Verstoß gegen Europarecht
Dem Gutachten zufolge verstoßen die Ampel-Pläne insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: „Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“ Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken „unzulässig“.
„Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen“, sagte Holetschek, der seit Monaten jegliche Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen.
Holetschek kritisiert Legalisierungpläne
„Aus medizinischen Gründen halte ich die von der Ampel-Koalition angestrebte Legalisierung von Cannabis zu ,Genusszwecken' für sehr gefährlich", betonte Holetschek, der die Legalisierungspläne seit Monaten kritisiert. Damit würden unter anderem die Gesundheitsrisiken insbesondere für Jugendliche verharmlost. „Aber auch der rechtliche Rahmen der Berliner Eckpunkte wirft viele Fragen auf.“
Dazu hatte Holetschek auch in Brüssel von der EU-Kommission ein Veto gegen die Pläne der Bundesregierung gefordert, da es gegen Europarecht verstoße. Dieses verpflichte Deutschland und die anderen EU-Staaten dazu, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Nur ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke dient, sei davon ausgenommen.
Gesetzentwurf soll Ende März vorliegen
Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel-Koalition. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.
Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert. Bis Ende März soll ein Gesetzentwurf vorliegen.