Cannabis-Gesetz: Bayern plant „Kontrolleinheit“ Lilith Teusch, 12.03.2024 16:18 Uhr
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat ihre Pläne für die zentrale Kontrolleinheit für einen strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes vorgestellt. Sie soll am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angesiedelt werden und soll bayernweit einen engmaschigen Vollzug gewährleisten.
„Wir rüsten uns gegen die gefährlichen Cannabis-Pläne der Bundesregierung. So richten wir beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine zentrale Kontrolleinheit ein“, erklärte Gerlach heute nach der Kabinettssitzung. Insgesamt soll es 20 neue Stellen an den Standorten Erlangen und Oberschleißheim geben. Die zentrale Kontrolleinheit soll für das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen an Anbauvereinigungen und deren anschließende Überwachung zuständig sein. Vorgesehen seien regelmäßige Kontrollen einmal pro Quartal sowie anlassbezogene Kontrollen. Zudem soll die Polizei eingebunden werden. Ziel der strengen Prüfung soll es sein, Konsumanreizen möglichst entgegenzuwirken.
Rund 6 Millionen Euro für Kontrolleinheit
Für den Aufbau und Betrieb der zentralen Kontrolleinheit rechnet die Regierung mit Kosten in Höhe von rund sechs Millionen Euro, die aus Haushaltsmitteln gedeckt werden sollen. „Wir werden dafür sorgen, dass Bayern trotz Legalisierung keine Kiffer-Hochburg wird. Denn wir wollen insbesondere junge Menschen vor den gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums schützen“, erklärt Gerlach. Außerdem soll die Cannabis-Prävention an Schulen ausgebaut werden, um gerade junge Altersgruppen zu schützen.
Auch Polizei beabsichtigt strenge Kontrollen
Die Regelungen seien laut der bayrischen Polizei nicht geeignet, den Schwarzmarkt für Cannabis sowie die organisierte Kriminalität einzudämmen. Besonders für günstiges Cannabis oder Cannabis mit hohem THC-Gehalt würde weiter ein Schwarzmarkt bestehen bleiben. Die Polizei erwarte durch die neuen Regelungen auch einen erheblichen Kontroll- und Vollzugsaufwand. Problematisch sei besonders, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu unscharf wäre. Durch die geplante Straffreiheit des Besitzes wäre das Verfolgungsrisiko für illegale Dealer wesentlich geringer, solange sie nicht gleichzeitig mehr als 25 Gramm Cannabis im Besitz haben. Nachdem beim Eigenanbau von Cannabis am Wohnsitz keinerlei spezielle Kontrollbefugnisse zur Verfügung stehen, wäre dieser Bereich der staatlichen Kontrolle zum größten Teil entzogen. Laut Innenministerium wird die bayrische Polizei die neuen Cannabis-Regelungen „so streng wie möglich“ kontrollieren.
Justizministerium spricht von Rechtsunsicherheit
Laut des bayrischen Justizministeriums werfe das Cannabis-Gesetz zudem eine Vielzahl schwer zu lösender neuer Rechtsfragen auf und führe zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Das Ministerium kritisiert den Aufwand, der aus der rückwirkenden Straffreiheit entstehen könnte. Die Münchener Staatsanwaltschaften hätten diesbezüglich allein bereits jetzt mehrere tausend erledigte Verfahren neu gesichtet. Das Gesetz sei außerdem auch unnötig kompliziert. Es enthalte zum Beispiel mehr als doppelt so viele Bußgeldstraftatbestände wie das Betäubungsmittelgesetz für sämtliche Betäubungsmittel. Zudem variierten die angesetzten Mengenobergrenzen in mehrfacher Hinsicht, etwa je nachdem, ob es sich um Besitz im öffentlichen Raum oder am Wohnsitz handelt.
Weiterer Widerstand gegen das Gesetz
Die Gesundheitsministerin ging auch auf Berichte ein, wonach drei Ausschüsse im Bundesrat eine Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes im Vermittlungsausschuss fordern. „Wir werden weiter Widerstand gegen dieses Gesetz leisten. Es ist ein starkes Signal, dass der Gesundheit-, Innen- und Justizausschuss im Bundesrat einen Vermittlungsausschuss wollen. Das zeigt, dass die Bundesregierung mit ihren Legalisierungs-Plänen auf dem Holzweg ist. Bayern wird sich am 22. März ebenfalls für einen Vermittlungsausschuss einsetzen – mit dem Ziel, das Gesetz vollständig zu stoppen“, so Gerlach. Ein Antrag Bayerns, der auf die Komplettrücknahme des Gesetzes zielte, hatte zuvor im Gesundheitsausschuss keine Mehrheit gefunden.