Cannabis-Eckpunkte: Verbände enttäuscht Patrick Hollstein, 19.10.2022 14:49 Uhr
Noch sind die Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung in der Ressortabstimmung, doch schon gibt es Kritik. Den Verbänden gehen die geplanten Lockerungen nicht weit genug.
Die skizzierten Grundzüge sind laut Deutschem Hanfverband (DHV) nicht geeignet, den Schwarzmarkt zurückzudrängen. „Eine THC-Obergrenze von 15 Prozent schließt einen Großteil des aktuell existierenden Marktes für Haschisch aus. Konzentrate werden komplett ausgeschlossen. Die THC-Grenze von 10 Prozent für Erwachsene bis 21 Jahren geht völlig an der Realität vorbei“, so Geschäftsführer Georg Wurth.
Die vorgeschlagene Besitzobergrenze von 20 Gramm sei für Menschen im ländlichen Raum wenig praktikabel. „Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier“, so Wurth. Er befürchtet weiterhin Polizeikontrollen und Strafverfahren für Personen, die mit geringfügig höheren Mengen angetroffen werden.
Die Begrenzung beim Eigenanbau auf zwei Pflanzen sei ebenfalls nicht realistisch und im internationalen Vergleich beispiellos restriktiv. Malta habe den Anbau von vier Pflanzen erst vor Kurzem vollständig legalisiert. Außerdem sei es üblich, nur die Zahl der weiblichen, blühenden Pflanzen zu begrenzen und darüber hinaus Stecklinge für die Nachzucht zu erlauben.
Einige Details begrüßt der DHV zwar ausdrücklich, etwa die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz oder das geplante Werbeverbot. „Unter dem Strich wird es mit diesen Eckpunkten aber nicht gelingen, die Konsumenten vom Schwarzmarkt und in die Shops zu holen. Damit wird auch der gewünschte Verbraucher- und Gesundheitsschutz scheitern“, so Wurth.
Hersteller wollen Marken
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) sieht es ähnlich. Insbesondere die im Entwurf beabsichtigten Marketingeinschränkungen findet man schlecht: „Eine erfolgreiche Eindämmung des Schwarzmarktes braucht eine legale Cannabiswirtschaft, die profitabel wirtschaften kann. Eine wichtige Voraussetzung dazu ist die Schaffung von Markenidentitäten. Deshalb sollte vor allem am Point of Sale – hinter einer Alterschranke – informative und aufklärende Werbung und Markenbildung möglich gemacht werde”, so Dirk Heitepriem, Fachbereichskoordinator für Genussmittelregulierung beim BvCW.
FDP will mehr Lockerungen
Auch Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, ist enttäuscht: Das Eckpunktepapier stelle nur eine erste Diskussionsgrundlage dar, im parlamentarischen Verfahren müsse man noch an vielen Stellen nachjustieren, an denen es zu restriktiv sei. „Denn gerade mit der THC-Obergrenze erreichen wir unser Hauptziel – den Schwarzmarkt so weit wie möglich zurückzudrängen – nicht. Schon jetzt ist Cannabis mit deutlich höherem THC-Gehalt auf dem Schwarzmarkt erhältlich. Eine willkürlich gezogene Obergrenze öffnet hier dem illegalen Handel weiter Tür und Tor.“
Im Sinne des Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes lehnt die FDP-Fraktion deshalb eine THC-Obergrenze ab. „Verschiedene Darreichungsformen wie zum Beispiel Edibles, also mit Cannabis versetzte Lebensmittel, müssen ebenfalls gestattet sein. Auch bei der maximalen Besitzmenge muss nachgebessert werden: 20 Gramm sind zu wenig. Wir schlagen eine Erwerbsmenge von 30 Gramm vor – das ist vor allem juristisch ein großer Unterschied. Für uns Liberale ist außerdem wichtig, dass der Onlinehandel ebenfalls legal wird. Zudem sprechen sich die Freien Demokraten für den Eigenanbau von fünf statt wie vorgesehen nur zwei Pflanzen aus. Cannabis Social Clubs befürworten wir ausdrücklich.“