Medizinalhanf

Cannabis: BfArM erlaubt Eigenanbau

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Bonn/Mannheim -

Cannabis als Medikament ist in Deutschland umstritten. Nur wenige Patienten dürfen es überhaupt legal erwerben. Selbst anbauen war bislang tabu. Nach einem Gerichtsurteil vom Frühjahr gibt die zuständige Behörde nun erstmals einem Patienten Grünes Licht.

Erstmals in Deutschland darf ein auf medizinisches Cannabis angewiesener Patient sein Hanf selbst anbauen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat einem 53 Jahre alten Mann aus Mannheim erlaubt, in seinem Badezimmer maximal 130 Cannabispflanzen pro Jahr für den Eigengebrauch anzubauen. Das bestätigte ein Sprecher der Bonner Behörde am Sonntag. Der Patient leidet an Multipler Sklerose.

Das Bundesinstitut hatte den Eigenanbau zuvor stets abgelehnt. Zwar gibt es in Deutschland mehr als 900 Patienten, die Cannabis als Medikament verwenden dürfen. Sie müssen es aber bisher in der Apotheke kaufen und die Kosten selber tragen. Für das Gramm fallen in der Apotheke rund 15 Euro an.

Der Mannheimer hatte durch mehrere Instanzen geklagt und argumentiert, dass er monatlich rund 1500 Euro für sein Cannabis ausgeben müsse. Das könne er sich nicht leisten. Im Frühjahr hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Behörde verpflichtet, „dem Kläger zu erlauben, Cannabis anzubauen, zu ernten und zum medizinischen Zweck seiner Behandlung zu verwenden“. Cannabis helfe dem Mann, der unter anderem an spastischen Lähmungen, Sprachstörungen und depressiven Störungen leidet. Dieses Urteil setzt die Behörde nun um.

„Das ist eine Klatsche für die Politik, die es bisher nicht geschafft hat, ein erstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005 korrekt umzusetzen“, sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Mit der Entscheidung hätten erstmals gesundheitspolitische Erwägungen Vorrang vor einer grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung bekommen.

Die Bundesregierung hat im Frühsommer einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Medizinalhanf in bestimmten Fällen verschreibungs- und erstattungsfähig werden soll. Sollten die Kosten künftig von den Krankenkassen übernommen werden, erlischt die zunächst bis Sommer 2017 erteilte Ausnahmeerlaubnis für den Mannheimer MS-Patienten.

Bis dahin darf er aber bis zu 20 Hanfpflanzen gleichzeitig in seinem Badezimmer züchten. Nicht benötigte Pflanzen oder geerntete Pflanzenteile müssen laut der Erlaubnis vernichtet werden. Außerdem muss er seine Hanf-Medizin in einem „Wertschutzbehältnis“ sichern.

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