Medizinalhanf

Cannabis-Ausschreibung: Firma beantragt 10.000 kg Hanf

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Berlin -

Anfang März hatten Abgeordnete der Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage gestellt, in der sie Informationen zu Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und zum Ausschreibungsverfahren der Cannabis-Agentur bekommen wollten. Nun meldet sich die Bundesregierung zu Wort.

Das Gesetz sieht vor, dass beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Cannabisagentur eingerichtet wird, damit der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland gesteuert und kontrolliert wird. Dazu gab es ein EU-weites Ausschreibungsverfahren. Die Bundesregierung bemerkt, dass sich das Verfahren in einem „fortgeschrittenen“ Stadium befindet. „Das Vergabeverfahren kann trotz anhängiger Gerichtsverfahren fortgeführt werden“, heißt es weiterhin in der Antwort.

Die Abgeordneten wollten wissen, wie viele Anträge zur Erteilung von Importerlaubnissen beim BfArM seit dem 7. September 2017 gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt wurden. „Während der Zeit, in der die gerichtlichen Verfahren anhängig sind, ist vergaberechtlich zu beachten, dass eine Zuschlagserteilung noch nicht erfolgen kann“, schreibt die Bundesregierung.

Nach dem genannten Zeitpunkt sind elf Anträge eingegangen. Sieben davon seien unvollständig und müssten nachgebessert werden. Ein Antrag ruhe auf Wunsch des Antragstellers. Drei Antragsteller haben eine unbefristete Erlaubnis erhalten, insgesamt mit einer Jahreshöchtsmenge von 2135 kg. Sechs Antragsteller haben ein- oder mehrmals eine Erhöhung der betäubungsmittelrechtlich vom BfArM festgesetzten Jahreshöchstmenge an Cannabisblüten beantragt. Aus der Antwort geht weiterhin hervor, dass ein Unternehmen sogar eine Menge von 10.000 kg beantragt hat.

Der Gesetzgeber hat bei der Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht vorgeschrieben, bei welchen Erkrankungen es eingesetzt werden darf und bei welchen nicht. Die Politiker interessierten sich bei ihrer Kleinen Anfrage für die Diagnosen, die Ärzte bei der Begleiterhebung angegeben haben. Cannabisarzneimittel wurden demnach bei etwa 68 Prozent von 398 Patienten zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt. Anorexie/Wasting wurde bei rund 15 Prozent, Spastik bei etwa 8 Prozent und Übelkeit/Erbrechen bei rund 6 Prozent als Krankheitsbild beziehungsweise Symptom genannt.

Weiterhin sollte die Frage nach der Versorgungssituation beantwortet werden. Nach einem Bericht des GKV-Spitzenverbands gingen zum damaligen Zeitpunkt rund 12.000 Anträge für die Kostenerstattung ein. Rund 6800 Anträge wurden genehmigt. „Bei der Genehmigungsquote von 57 Prozent ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Möglichkeit der erneuten Antragstellung nach erstmaliger Ablehnung ein Teil der Genehmigungen als Genehmigung gleich zweier Anträge zu werten ist“, so die Bundesregierung. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands entfalle die überwiegende Zahl der Anträge auf das Therapiegebiet Schmerz.

Aus dem Bericht sind Daten zu den monatlichen Verordnungen und Ausgaben für getrocknete Blüten, Extrakte und für cannabishaltige Fertigarzneimittel zu entnehmen: Im Juni 2017 lagen die Brutto-Ausgaben für die Cannabisblüten bei 444.169 Euro, während die für Cannabis-haltige Zubereitungen bei 846.828 Euro lagen. Insgesamt wurden 625 Kassenrezepte mit Cannabisblüten und 1697 Verordnungen mit Cannabis-haltige Zubereitungen zu Lasten der Kasse abgerechnet. „Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Verwendung von Sonder-PZN insbesondere in der Zeit nach ihrer Einführung fehlerträchtig ist und daher möglicherweise nicht alle Verordnungen von medizinischem Cannabis in den Daten erfasst werden“, schreibt die Bundesregierung.

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